Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 259/2001 vom 20.04.2001

Rechtsverordnungen für neue Rundfunk-, Medien- und Teledienste

Der Bundesrat hat Ende März 2001 drei Rechtsverordnungen der Bundesregierung zugestimmt, die den vom Telekommunikationsgesetz vorgegebenen Rechtsrahmen für die Frequenznutzung konkretisieren. Die Verordnungen sollen in Kürze in Kraft gesetzt werden. Die drei Rechtsverordnungen regeln die effiziente und störungsfreie Nutzung von Frequenzen. Damit wird auch der Weg freigemacht für die Einführung neuer Technologien wie der Telekommunikation auf Stromleitungen (PLC) und den Übergang von der bisherigen analogen in die digitale Rundfunkübertragung.

Im Einzelnen handelt es sich um die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV), die Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung (FreqNPAV) und die Frequenzzuteilungsverordnung (FreqZutV). Die Verordnungen geben den Nutzern von Frequenzen und den Behörden des Bundes und der Länder die nötige Rechts- und Planungssicherheit im Zusammenhang mit der Einrichtung neuer Rundfunk-, Medien- und Teledienste. Die beiden Frequenzpläne legen Nutzungsmöglichkeiten fest und informieren die interessierten Nutzer über die zur Verfügung stehenden Frequenzen.

Die FreqBZP passt die auf internationaler Ebene festgelegten Vorgaben für die Nutzung der Frequenzbereiche an nationale Gegebenheiten an. In der Verordnung wird erstmalig die Frequenznutzung in und längs von Leitern geregelt. Dies eröffnet innovativen Techniken, wie z. B. der Telekommunikation auf Stromleitungen, der sog. PLC-Technik, eine sichere Entwicklungsbasis. Die Regelung stellt hierbei sicher, dass Störungen von Funkanwendungen durch Frequenznutzungen in Kabelanlagen verhindert werden.

Mit den Rechtsverordnungen wird u. a. ermöglicht, dass auf Frequenzen, die international und national dem Rundfunkdienst zugewiesen sind, nicht nur Rundfunkprogramme, sondern auch Medien- und Teledienste angeboten werden können. Damit soll der Konvergenz von Telekommunikation, Informationstechnik und Rundfunk Rechnung getragen und ein weiterer Schritt in Richtung Informationsgesellschaft getan werden. Auf den für den Rundfunkdienst genutzten Frequenzen können jetzt grundsätzlich auch interaktive Multimediaanwendungen angeboten werden, genauso wie stationärer und mobiler Zugang zum Internet. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wird diese Nutzungen auf der Grundlage rundfunkrechtlicher Festlegungen im Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde ermöglichen.

Aus kommunaler Sicht ist von besonderem Interesse, dass Anbieter der so genannten Powerline-Technologie damit in bestimmten Frequenzbereichen die Stromkabelnetze benutzen können, um Internet aus der Steckdose. Sie erhalten so Planungssicherheit. In Deutschland haben die Energiekonzerne RWE, E.ON, EnBW Energie Baden-Württemberg und die MVV Energie AG aus Mannheim angekündigt, so ihr Stromnetz zu einer zusätzlichen Einnahmequelle zu machen.

Die Texte der Verordnungen können im Internet unter www.bmwi.de (Politikfelder/Telekommunikation&Post/Telekommunikationspolitik/Rechtsgrundlagen) heruntergeladen werden.

Az.: III 460 - 18

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