Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 312/2013 vom 10.04.2013

Rechtsverordnung zur nachhaltigen Beschaffung

Wie bereits berichtet (s. Schnellbrief 188/2012 vom 21.12.2012 für StGB NRW-Mitgliedskommunen), bedarf die sog. Rechtsverordnung zur nachhaltigen Beschaffung des Einvernehmens des zuständigen Landtagsauschusses. Im Rahmen dieses Verfahrens erfolgte eine Anhörung Ende Februar 2013. Aufgrund dessen ist mit einigen Änderungen zu rechnen. Diese Änderungen wurden dem Ausschuss allerdings erst einen Tag vor der Sitzung zugestellt. Deshalb hat er über diese Änderungen in seiner Sitzung vom 10.04.2013 nicht beraten. Dies soll nunmehr in der nächsten Sitzung im Mai 2013 erfolgen. Dementsprechend ist nicht damit zu rechnen, dass sie noch im Mai 2013 in Kraft tritt. Die Geschäftsstelle geht aktuell vom 01.06.2013 aus.

Ihr liegen die Änderungsvorschläge derzeit nicht vor. Sie sollen allerdings zeitnah im Internet des Landtages eingestellt werden. Der so geänderte Entwurf der Rechtsverordnung ist dann unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Protokolle_und_Tagesordnungen.jsp?typ=protokolle&ausschuss=A18 abrufbar und zwar unter der Maisitzung.

Az.: II/1 608-02

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search