Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 566/2006 vom 15.08.2006

Rechtschreibreform in Verwaltungen

Es besteht für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen weiterhin keine Pflicht, die neue Rechtschreibung einzuführen (vgl. Mitteilungen StGB NRW vom April 2005, lfd. Nr. 235/2005). Vielmehr ist diese Entscheidung den Kommunen selbst überlassen. Mit der Entscheidung der Kultusministerkonferenz kommt der Einführung der Neuregelung lediglich rechtliche Verbindlichkeit zu, soweit sie sich auf den Bereich der Schulen beschränkt. Vor dem Hintergrund der nunmehr gewählten nahezu schrankenlosen Abweichungsmöglichkeiten, aber auch wegen der in den einzelnen Wörterbüchern Duden und Wahrig unterschiedlich definierten Regeln, möchten wir von einer Anwendung in der Verwaltung abraten. Wegen der vielfältigen Varianten und unterschiedlichen Regeln ließe sich selbst bei hohem Schulungsaufwand ohnehin keine Einheitlichkeit erzielen. Derartige verwaltungsaufwendige Schulungen kann man vermeiden, indem weiterhin die bekannte und bewährte alte Rechtschreibung aus dem Vorreformationszeitalter verwendet wird.

Az.: I/1 011-22-1

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