Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 271/2004 vom 16.03.2004

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder unter 3 Jahren

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sieht in dem Ausbau der Kindertagesbetreuung im Vorschulalter einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei ein Schlüsselproblem für junge Eltern. Die Kindertagesbetreuung müsse ausgebaut werden. Der Ausbau sei aber nur unter der Voraussetzung finanzierbar, dass Bund und Länder sich dauerhaft an den Kosten dieser Aufgabe beteiligen, so der DStGB in seiner Presseerklärung vom 10.03.2004.

Zurzeit geben die Kommunen jährlich 13 Milliarden Euro für Kinderbetreuung aus. Bei einer flächendeckenden Ganztagsbetreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr würden sich die Ausgaben nach Expertenschätzungen auf jährlich rund 23 Mrd. € erhöhen. Dies sei nur langfristig und auch nur mit Hilfe von Bund und Ländern finanzierbar.

Der Versorgungsgrad bei den unter Dreijährigen sei im Osten sehr viel höher (bis zu 56 % - Sachsen-Anhalt), im Westen liege er im Schnitt bei 3,8 %. Bundesweit oder landesweit zwingend vorgegebene Versorgungsquoten lehnt der DStGB aber ab, da die Verhältnisse in den Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich sind. Hinzu komme, dass die Betreuungsangebote nur ein Teil der Maßnahmen sind, die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit von Müttern zu verbessern. Bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sei nicht nur der Staat, sondern insbesondere auch die Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber) gefordert.

Notwendig sei ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Dazu würden insbesondere

 flexible Arbeitszeiten,
 mehr Teilzeitstellen,
 Arbeitszeitkonten,
 unternehmenseigene Kindergärten (Betriebskindergärten) sowie die
 Vermeidung von Karrierenachteilen für junge Mütter gehören.

Die vom Bund genannten 1,5 Milliarden Euro reichen nach Auffassung des DStGB nicht annähernd für die zusätzliche Schaffung von 20% der erforderlichen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren aus. Auf Grund der tatsächlichen Kosten schätzt er die Mehraufwendungen hierfür auf bis zu 2,5 Milliarden Euro.



Az.: III/2 712

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