Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 273/2001 vom 05.05.2001

Realsteuerhebesätze in NRW

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer sind in den kreisfreien Großstädten NRWs höher als in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landes. Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik mitteilt, belief sich im letzten Jahr der Hebesatz für die Gewerbesteuer im Landesmittel auf 424 Prozent; in den kreisfreien Städten betrug der Mittelwert 452 Prozent und in den kreisangehörigen Kommunen 397 Prozent. Bei der Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) ermittelten die Statistiker einen Landesdurchschnitt von 202 Prozent (kreisfreie Städte 220 Prozent, kreisangehörige Kommunen 200 Prozent) und bei der Grundsteuer B (für Grundstücke) einen Mittelwert von 401 Prozent (kreisfreie Städte 475 Prozent, kreisangehörige Kommunen 344 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 1999 gab es bei den Grundsteuern A und B im Landesdurchschnitt keine Veränderungen, bei der Gewerbesteuer dagegen einen Anstieg um einen Prozentpunkt.

Beim Vergleich aller 396 Städte und Gemeinden des Landes reichte die Spanne der örtlichen Hebesätze im Jahre 2000 bei der Grundsteuer A von 370 Prozent (Troisdorf) bis 110 Prozent (Schloß Holte-Stukenbrock), während sie bei der Grundsteuer B zwischen 530 (Gelsenkirchen) und 200 Prozent (Schloß Holte-Stukenbrock) lag. Die Gewerbesteuer-Hebesätze waren in Bottrop, Castrop-Rauxel, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen (jeweils 470 Prozent) am höchsten und in Raesfeld und Schloß Holte-Stukenbrock (jeweils 300 Prozent) am niedrigsten.

[Quelle: Pressemitteilung des LDS NRW]

Az.: IV/1 930-01

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