Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 414/2000 vom 05.08.2000

Realsteuer-Hebesätze 1980 bis 2000

Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen haben im Rahmen einer tabellarischen Dokumentation für Nordrhein-Westfalen die Realsteuer-Hebesätze sämtlicher Städte und Gemeinden von 1980 bis 2000 aufgelistet. Die Daten beruhen auf einer Umfrage der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern und auf den Angaben des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NW. Die in den Tabellen ausgewiesenen Werte für 2000 basieren auf den Angaben der Kommunen, Stand Mai 2000. Bis einschließlich 1998 bezogen sich die Hebesätze der Gewerbesteuer auf die Bemessungsgrundlagen "Gewerbeertrag" und "Gewerbekapital". Mit dem "Gesetz zur Fortführung der Unternehmensteuerreform" vom 29.10.1997 wurde aus der Besteuerungsgrundlage die Komponente "Gewerbekapital" gestrichen. Als Ersatz erhalten die Gemeinden einen Anteil an der Umsatzsteuer. Deshalb sind die Hebesätze ab 1999 nur noch auf den "Gewerbeertrag" anzuwenden. Herausgeber ist für alle NW-Kammern die Industrie- und Handelskammer zu Köln. Die Broschüre ist zu bestellen unter der Telefon-Nr.: 0221/1640-0.

Az.: IV-930-01

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