Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 355/2016 vom 02.05.2016

Reaktivierung von Bahnstrecken

Seit dem 1. Januar 1994 sind nach Informationen des Eisenbahnbundesamtes bundesweit 499 Strecken mit einer Gesamtlänge von 5.140,7 km stillgelegt worden. Auslösende Faktoren waren in der Regel die Abbestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen sowie die Einstellung von Schienengüterverkehren. 

Was gestern noch eine richtige und unausweichliche Entscheidung gewesen ist, kann heute oder in naher Zukunft jedoch ganz anders betrachtet werden: So wurden in der Vergangenheit mehrfach regionale Bahnstrecken reaktiviert. In einigen Regionen wird geprüft, ob moderne Regionalzugverbindungen auf alten Trassen wieder aufgenommen werden können.  

Die Neuausweisung von Wohngebieten oder Standorten des Gemeinbedarfs (zum Beispiel Schulen) kann neue Verkehrsnachfragen generieren. DB Station und Service verhandelt mit den Ländern im Rahmen der „Stationsoffensive“ den Bau neuer Haltepunkte. Auch im Schienengüterverkehr kann eine Verlagerung auf die Schiene bei entsprechenden Fahrzeug- und Betriebskonzepten sinnvoll sein.  

Aus diesem Grunde sind die Deutsche Bahn AG und der Deutsche Bahnkunden-Verband e.V. übereingekommen, bereits stillgelegte aber noch physisch vorhandene Bahnstrecken erneut für eine Reaktivierung zu prüfen. Es soll verhindert werden, dass durch Zweckentfremdungen und „Freistellungen von Bahnbetriebszwecken“ (Entwidmung) Trassen überbaut werden, wodurch ein extrem hoher Aufwand bei einer Wiedernutzung der Flächen für den Schienenverkehr entstehen würde. 

Die DB Netz AG und der Deutsche Bahnkunden-Verband e.V. haben eine Vereinbarung („Letter of Intent“) getroffen, eine Potenzialanalyse stillgelegter Bahnstrecken durchzuführen. Damit wird das durchzuführende Prüfverfahren beschrieben.  

Es besteht nun die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, ehemalige Bahnstrecken zur Prüfung anzumelden. Es hat sich gezeigt, dass bei den Städten und Gemeinden oftmals Wissen über das Vorhandensein und Nutzungspotenziale vorliegen, die im „institutionellen Gedächtnis“ von Bahn und Eisenbahnbundesamt verloren gegangen sind. DB Netz und DBV sind deshalb interessiert daran, dass sich Städte und Gemeinden in den nun beginnenden Prozess der orientierenden Untersuchung von Bahnstrecken einbringen. Für Städte und Gemeinden entsteht im Untersuchungsprozess kein Aufwand. 

Der DBV nimmt Informationen über derzeit stillgelegte Bahntrassen im Gemeindebereich, die sich möglicherweise für eine Reaktivierung eignen würden, entgegen. Soweit ergänzende Informationen vorliegen (zum Beispiel nähere Angaben zum vorhandenen Potenzial im Güter- und/oder Personenverkehr, ob Alltags- oder Tourismusverkehr denkbar ist), sind diese ebenso willkommen, wie ergänzende Hinweise und Anregungen zum Thema. 

Die E-Mail-Adresse für dieses Projekt beim DBV lautet: bahnstrecken@bahnkunden.de . Die Projektkoordinierung liegt im Bereich des DBV-Präsidenten, dessen Leitungsreferent, Wi.-Ing. Moritz Falgowski, unter Tel. 030-63 49 70 76 als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Da die Prüfungsphase innerhalb des Projektes zeitlich befristet ist, gibt es eine Meldefrist bis zum 30.06.2016.

Az.: 33.4.001/001

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