Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 427/2021 vom 13.07.2021

Raumordnungsbericht 2021 veröffentlicht

Das Bundeskabinett hat am 30. Juni 2021 den Raumordnungsbericht 2021 „Wettbewerbsfähigkeit stärken“ und die Stellungnahme der Bundesregierung beschlossen.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) erstattet nach § 22 Raumordnungsgesetz (ROG) dem Bundesinnenministerium zur Vorlage an den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen Bericht über die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets. Der letzte Raumordnungsbericht „Daseinsvorsorge sichern“ wurde 2017 vorgestellt (BT-Drs. 18/13700). Der Raumordnungsbericht 2021 greift das Thema „Wettbewerbsfähigkeit stärken“ als eines der vier im Jahr 2016 von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) verabschiedeten Leitbilder auf. Zentrale und auch kommunal relevante weitere Themen und Inhalte des Raumordnungsberichts sind:

Inhalte des Raumordnungsberichts

  • Wettbewerbsfähigkeit stärken,
  • Daseinsvorsorge sichern,
  • Raumnutzungen steuern und nachhaltig entwickeln sowie
  • Klimawandel und Energiewende gestalten.

Die Struktur des Berichts orientiert sich an den vier Strategie- und den jeweiligen zentralen Handlungsansätzen des Leitbilds „Wettbewerbsfähigkeit stärken“:

  • Metropolregionen weiterentwickeln,
  • Zusammenarbeit und Vernetzung von Räumen stärken,
  • Räume mit besonderem strukturellen Handlungsbedarf unterstützen sowie
  • Infrastrukturanbindung und Mobilität sichern.

Im Mittelpunkt des Berichts stehen räumliche regionale Analysen

  • zur wirtschaftlichen Entwicklung,
  • zu den Auswirkungen der Megatrends demografischer Wandel, Globalisierung sowie technologischer Wandel (insb. Digitalisierung) und
  • zu den Beiträgen der Raumordnungspolitik von Bund und Ländern sowie anderer Fachpolitiken.

Darüber hinaus werden erste allgemeine Hinweise zu den räumlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgegriffen, soweit belastbare Datengrundlagen zur Verfügung standen.

Umfassende räumliche Informationen

Der Raumordnungsbericht 2021 bietet damit umfassende räumliche Informationen, basierend auf den aktuell verfügbaren Daten im Zeitraum 2013-2020, und beinhaltet weiter Wertungen und Empfehlungen des BBSR in dessen eigener Verantwortung. Die jeweiligen Schussfolgerungen werden abschließend in einem Fazit zusammengeführt.

Insgesamt beinhaltet der Raumordnungsbericht 2021 ein gerade für die Vertreter der Kommunen lesenswertes und sehr informatives Gesamtwerk. Er ist daher zur Lektüre zu empfehlen.

Der gesamte Raumordnungsbericht steht zum Download bereit unter: www.bbsr.bund.de

Az.: 20.0.6-006/001

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