Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 724/2017 vom 08.11.2017

Raumordnungsbericht 2017 bundesweit

Das BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung)  im BBR (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung) hat den Raumordnungsbericht 2017 nach dessen Beratung und Zustimmung im Bundeskabinett am 18.10.2017 aktuell veröffentlicht. Der Bericht ist erstmalig thematisch fokussiert und soll die Umsetzung des Leitbildes "Daseinsvorsorge sichern" unterstützen. Er umfasst 140 Seiten und dokumentiert auf zahlreichen Karten und Abbildungen regional differenzierte Ergebnisse.

Dabei werden die grundlegenden Zusammenhänge zwischen demografischer und wirtschaftlicher Entwicklung sowie die Herausforderungen der Raumordnung bei der Sicherung der Daseinsvorsorge aufgezeigt. Außerdem werden ausgewählte Bereiche der Daseinsvorsorge im Zusammenspiel von Raumordnung und Fachplanungen vertieft analysiert. Ein weiterer Aspekt betrifft die Rolle von Mobilität und digitaler Infrastruktur im Kontext der Daseinsvorsorge. Abschließend werden die zentralen Ergebnisse der empirischen Analysen und grundlegende Handlungsempfehlungen thematisiert.

Nach dem Bericht steht Deutschland zwar im internationalen Vergleich bei der Daseinsvorsorge gut da. Die demografische Entwicklung stellt städtische und ländliche Räume aber vor sehr unterschiedliche Herausforderungen. Zwischen 2005 und 2015 kamen 1,4 Millionen Menschen in die Großstädte. Die Ballungsräume bleiben bevorzugtes Ziel von Zuzügen aus dem In- und Ausland.

Die wachsenden Großstädte und ihr Umland müssen sich demnach auf steigende Bedarfe an wohnortnahen Angeboten wie bei Kitas, Schulen oder Bus und Bahn einstellen. In der Mehrzahl der Kleinstädte sowie der Landgemeinden gingen dagegen im selben Zeitraum die Bevölkerungszahlen zurück. Kleinstädte und Landgemeinden nahmen gemessen an ihrer Einwohnerzahl die größten Verluste hin.

Schrumpfende Räume, insbesondere abseits der großen Zentren, müssen sich daher künftig weiter mit Bevölkerungsrückgang und Alterung auseinandersetzen und ihre soziale und technische Infrastruktur anpassen. Mit abnehmender Siedlungsdichte werden zudem die Wege zu wohnortnahen Einrichtungen wie Hausärzten, Apotheken, Supermärkten oder Bus- und Bahnhaltestellen länger. Viele Landbewohner bleiben deshalb auf das Auto angewiesen, wenn sie diese Einrichtungen erreichen wollen. Während in den Großstädten auf 1.000 Bewohner 450 PKW kommen, sind es in dünn besiedelten Kreisen deutlich mehr, nämlich 600 PKW.

Die Aussagen des Raumordnungsberichts basieren auf zahlreichen Datenquellen, die das BBSR in seinem räumlichen Informationssystem laufend erfasst. Schlussfolgerungen und Strategieempfehlungen für die Politik runden jedes Kapitel ab. Der Bericht richtet sich nicht nur an politische Entscheidungsträger, sondern bietet allen fachlich Interessierten eine verständliche, übersichtliche und räumlich konkrete Darstellung der Lebensbedingungen in Deutschland.

Aus dem Bericht muss aus kommunaler Sicht schlussgefolgert werden, dass Bund und Länder insbesondere das Thema Daseinsfürsorge und Mobilität genauer in den Fokus nehmen müssen, um bei Abwanderungstendenzen frühzeitig gegenzusteuern und Mindestversorgungen zu sichern. Vor allem in dünn besiedelten und schrumpfenden Räumen kommt es darauf an, Klein- und Mittelstädte als Versorgungszentren für die umliegenden Orte zu stärken.

Dazu gehört insbesondere eine leistungsfähige digitale Infrastruktur im ländlichen Raum. Sie bietet die notwendigen Voraussetzungen, um neue Versorgungs- und Mobilitätskonzepte zu entwickeln und auch langfristig neue Arbeitsplätze in der Region zu ermöglichen und zu erhalten. Die Grundvoraussetzungen hierfür zu schaffen, ist eine Pflicht der Daseinsvorsorge. Um in allen Regionen und Gemeinden eine Mindestversorgung der Daseinsvorsorge zu sichern, müssen Bund und Länder die Kommunen finanziell angemessen ausstatten.
Die Veröffentlichung steht auf der Website des BBSR zum Download zur Verfügung: http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2017/rob-2017.html .

Az.: 20.0.6-006/001 gr

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