Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 16/2024 vom 03.01.2024

Rat stimmt für Verlängerung der Notmaßnahmen bei Energiepreisen und Versorgungssicherheit

In diesen Tagen haben die zuständigen EU-Minister eine politische Einigung über die Verlängerung der Frist für die Anwendung von drei Notverordnungen im Energiebereich erzielt. Sie wurden gemäß Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU verabschiedet und sind auf Notsituationen ausgelegt. Die Sofortmaßnahmen wurden im vergangenen Jahr aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ergriffen, um die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu stärken, den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen und die EU-Bürger vor zu hohen Energiepreisen zu schützen. Die Verlängerung der drei Notfallmaßnahmen ist generell notwendig, um eine laut EU immer noch „zerbrechliche Situation“ in der EU nach Russlands Invasion in der Ukraine anzugehen. Die Verordnungen sollen es ermöglichen, die Stabilisierung der Energiemärkte zu gewährleisten, die Auswirkungen der Krise zu lindern und die EU-Bürger vor überhöhten hohen Energiepreisen zu schützen.

Im Einzelnen handelt es sich folgende Verordnungen:

Stärkung der Solidarität

Die Verordnung (EU) 2022/2576 zur Stärkung der Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gaskäufe, zuverlässiger Preis-Benchmarks und der grenzüberschreitende Austausch von Gasen umfasst vorübergehende Notfallmaßnahmen, die darauf abzielen, die hohen Energiepreise zu senken und die Gasversorgungssicherheit zu verbessern. Diese Notverordnung gilt seit dem 30. Dezember 2022 für einen Zeitraum von einem Jahr. Die EU-Energieminister einigten sich darauf, die Verordnung bis zum 31. Dezember 2024 um ein Jahr zu verlängern.

Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien

Die Verordnung (EU) 2022/2577, die einen Rahmen für die Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien festlegt, zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von russischen fossilen Brennstoffen zu verringern und die Klimaziele der EU weiter voranzutreiben, indem Genehmigungsverfahren für und der Einsatz von Projekten für erneuerbare Energien beschleunigt wird. Die Verordnung gilt seit dem 30. Dezember 2022 für einen Zeitraum von 18 Monaten. Die Minister einigten sich darauf, die Anwendung bestimmter geänderter Bestimmungen der Verordnung bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern. Im Gegensatz zu den anderen beiden Notfallvorschriften gehen Änderungen über die bloße Verlängerung der Anwendung der Verordnung hinaus.

Schutz der EU-Bürger und Wirtschaft vor zu hohen Preisen

Die Verordnung (EU) 2022/2578 zur Schaffung eines Marktkorrekturmechanismus zum Schutz der EU-Bürger und der Wirtschaft vor zu hohen Preisen soll ein System vorübergehender Maßnahmen etablieren, um zu hohe Gaspreise in der EU zu verhindern, die keine Preise auf dem Weltmarkt widerspiegeln. Die Minister einigten sich darauf, die von der Kommission vorgeschlagene Frist der Verordnung zu verlängern. Die neue Verordnung gilt seit dem 1. Februar 2023 für einen Zeitraum von einem Jahr und wird um ein Jahr verlängert bis zum 31. Januar 2025.

Zielsetzung und nächste Schritte

Der Rat wird die Verordnungen mittels eines schriftlichen Verfahrens verabschieden. Sie werden dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und unmittelbar nach Ablauf der geltenden Verordnungen in Kraft treten. Die EU erhofft sich, durch diese Verordnungen zusammen mit den Nationalstaaten regulativ im Sinne der Energiesicherheit und der (relativen) Dämpfung der Energiepreise eingreifen zu können. Auch verstärkt sie durch ihre Verordnungen den Transitprozess hin zu einer stärkeren Nutzung der erneuerbaren Energien.

Az.: 28.6.1-004/006 we

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search