Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 649/1998 vom 20.11.1998

Rascher Übergang zur Einheitsspitze

Der Übergang zur neuen Kommunalverfassung mit dem hauptamtlichen Bürgermeister an der Spitze von Rat und Verwaltung verläuft nach Ansicht von NRW-Innen- und Justizminister Fritz Behrens in den Gemeinden reibungslos. Mit der ersten Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister am 12. September 1999 bestimmen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar, wer die Politik in ihrer Gemeinde leitet. Alle bisherigen Übergangsregelungen laufen zu dem Zeitpunkt aus. "Zuständigkeit und Verantwortung liegen ab diesem Zeitpunkt zentral in einer Hand und zwar in der vom Bürger bestimmten", erläuterte Behrens zur neuen Broschüre über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des hauptamtlichen Bürgermeisters.

In den 427 Kreisen, Städten und Gemeinden sind bereits 145 hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, 15 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie 12 Landrätinnen und Landräte im Amt. Damit haben sich bereits in den ersten vier Jahren nach der Reform der Kommunalverfassung 40 % der Kommunen von der "Doppelspitze" aus ehrenamtlichem Bürgermeister und Stadtdirektor als Leiter der Verwaltung verabschiedet.

Az.: I

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