Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 32/2010 vom 22.12.2009

Rahmenzielvereinbarung zur Behindertenhilfe unterzeichnet

Die kommunalen Spitzenverbände und die beiden Landschaftsverbände in NRW wollen künftig bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung enger zusammen arbeiten. Ziel ist es, gemeinsam die Unterstützungsstrukturen zu einem inklusiven Sozialraum weiter zu entwickeln. Hierzu unterschrieben die Verbände am 16.12.2009 eine Zielvereinbarung, die als Rahmen dient für bilaterale Kooperationsvereinbarungen zwischen den Städten und Kreisen mit dem jeweils zuständigen Landschaftsverband. Daran verständigen sie sich auf gemeinsame Ziele sowie inhaltliche Grundsätze und beschreiben die Felder der Zusammenarbeit und den Umgang mit Schnittstellen. Bestehende qualitative und quantitative Unterschiede bei den Hilfeangeboten sollen ausgeglichen, der Grundsatz „ambulant vor stationär“ umgesetzt, Planungsprozesse verbessert und die Angebote stärker am individuellen Bedarf ausgerichtet werden.

Gleichzeitig geht es den Kommunalverbänden um die Steuerung der Unterstützungskosten. Die beiden Landschaftsverbände geben jährlich insgesamt rund 3,5 Mrd. Euro brutto für 110.000 Menschen mit Behinderung aus, vor allem, um Wohnheime, selbstständiges Wohnen und Werkstätten zu finanzieren. An den Kosten sind die Städte und Kreise über die Landschaftsverbandsumlage beteiligt. Die Vertreter der Kommunalverbände unterstrichen die Forderung, die Bundesregierung müsse bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe eine finanzielle Beteiligung übernehmen, die kommunale Familie habe die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht nur erreicht sondern längst deutlich überschritten.

Az.: III 856

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