Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 148/2002 vom 05.03.2002

Rahmenvorgaben zum Krankenhausplan 2001

Auf der Internetseite des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit NRW (www.mfjfg.nrw.de) sind jetzt die Rahmenvorgaben für den Krankenhausplan 2001 des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar, die aber auch als Broschüre beim MFJFG NRW, Broschürenstelle, 40190 Düsseldorf, bestellt werden können.

Den unmittelbar an der Krankenhausversorgung Beteiligten im Landesausschuß für Krankenhausplanung ist es gelungen, die qualitativen und quantitativen Eckwerte dieser Rahmenvorgaben einvernehmlich festzulegen. Als wesentlichen Handlungsbedarf für die Zukunft halten die Rahmenvorgaben folgende Erfordernisse fest:

- Fehlbelegungen sind auszumachen.

- Überkapazitäten sind abzubauen.

- Anpassungen an neue Anforderungen sind vorzunehmen.

- Versorgungslücken sind zu schließen.

- Strukturen sind sachgerecht zu vernetzen.

- Die Zusammenarbeit ist zu fördern.

- Beteiligungsrechte sind zu stärken.

- Verantwortung ist zu fördern.

- Transparenz muß gegeben sein.

In den kommenden Wochen wird sich der Landesausschuß für Krankenhausplanung über die regionale Verteilung der Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen verständigen. Anschließend müssen die Verhandlungspartner vor Ort vereinbaren, welche Strukturen in den einzelnen Krankenhäusern sinnvoll und zukunftsweisend sind, und auf dieser Basis regionale Planungskonzepte entwickeln. Darüber hinaus werden auf Landesebene die überregionalen Angebote durch Schwerpunktplanung unmittelbar festgelegt.

Az.: III 565

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