Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 52/2023 vom 13.01.2023

Rahmenvertragsinitiative NRW bietet Gewerk "Gefährdungsabschätzungen Boden/Altlasten" an

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) hat im Jahr 2020 die Rahmenvertragsinitiative gestartet, um Städten und Gemeinden schnellere und effektivere Abläufe im Rahmen der Bauleitplanung zu ermöglichen. Mit der Aufgabe der Landesinitiative hat das MHKBD die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN beauftragt. Im Rahmen dieser Initiative erstellt NRW.URBAN Musterleistungsverzeichnisse und schreibt besonders gefragte Gewerke europaweit aus. Insofern fungiert die 100prozentige Landestochter als zentrale Beschaffungsstelle, auf deren Ausschreibungsergebnisse Städte und Gemeinden direkt zugreifen können.

Über 80 Städte und Gemeinden entlasten sich auf diesem Wege bereits von zeitintensiven Einzelvergaben und beauftragen direkt die von NRW.URBAN ausgeschriebenen Gewerke.

Bislang können folgende Gewerke abgerufen werden: Rechtsplan, Schallgutachten, Verkehrsuntersuchungen, 1000 Bäume und Projektsteuerungs-/Projektmanagementleistungen zur Unterstützung von betroffenen Kommunen der Unwetterkatastrophe.

Neu hinzu gekommen ist jetzt das Gewerk „Gefährdungsabschätzungen Boden/Altlasten“. Dies umfasst die beiden Bausteine „Historische Erkundung“ und „Orientierende Untersuchung“. Im Los Rheinland stehen vier und Los im Westfalen stehen sechs Rahmenvertragspartner zur Verfügung. Aufträge dazu können ab sofort über die Online-Beschaffungsstelle der Rahmenvertragsinitiative erteilt werden.

Weitere Hinweise und den Zugang zur Online-Beschaffungsstelle finden Sie unter folgendem Link:

https://nrw-urban.de/rahmenvertragsinitiative-neues-gewerk-gefaehrdungsabschaetzung-boden-altlasten/

NRW.URBAN hat angekündigt, dass Kommunen demnächst ebenfalls Artenschutzgutachten der Stufen 1 und 2 über die Rahmeninitiative beauftragen können. In diesem Leistungsumfang wird die Kartierung der vier planungsrelevanten Arten Vögel, Amphibien, Reptilien und Fledermäuse enthalten sein. Sobald das Gewerk beauftragt werden kann, werden wir hierüber informieren.

Az.: 20.1.4.7-021/001 gr

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