Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 488/2023 vom 03.07.2023

Rahmenvertragsinitiative bietet Gewerk „Baugrunduntersuchung“ an

Kommunen können über die Rahmenvertragsinitiative nun auch das Gewerk „Baugrunduntersuchung“ beauftragen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) hat im Jahr 2020 die Rahmenvertragsinitiative gestartet, um Städten und Gemeinden schnellere und effektivere Abläufe im Rahmen der Bauleitplanung zu ermöglichen. Mit der Aufgabe der Landesinitiative hat das MHKBD die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN beauftragt. Im Rahmen dieser Initiative erstellt NRW.URBAN Musterleistungsverzeichnisse und schreibt besonders gefragte Gewerke europaweit aus. Insofern fungiert die 100prozentige Landestochter als zentrale Beschaffungsstelle, auf deren Ausschreibungsergebnisse Städte und Gemeinden direkt zugreifen können.

Nunmehr können folgende Gewerke abgerufen werden:

Baugrunduntersuchungen, städtebauliche Rahmenplanungen, Rechtspläne, Digitalisierung von Bebauungsplänen, Artenschutz, Schallgutachten, Verkehrsuntersuchungen, 1000 Bäume, Gefährdungsabschätzungen Boden und Altlasten sowie Projektsteuerungs-/Projektmanagementleistungen zur Unterstützung von betroffenen Kommunen der Unwetterkatastrophe.

Weitere Informationen zum neuen Angebot und zur Rahmenvertragsinitiative können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://nrw-urban.de/rahmenvertragsinitiative-neues-gewerk-baugrunduntersuchung/

Az.: 20.1.4.7-021/001

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