Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 585/2003 vom 24.07.2003
Rahmenvereinbarungen für die Offene Ganztagsschule abgeschlossen
Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18 Juli 2003 mitgeteilt, daß das Land Rahmenvereinbarungen für die Offene Ganztagsschule mit dem LandesSportBund, der Sportjugend, dem LandesMusikRat und dem Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen hat.
Ziel der Vereinbarung ist es, ein außerunterrichtliches Musik- und Sportangebot für möglichst alle Kinder sicherzustellen, die einen Platz in der offenen Ganztagsschule haben.
Ein wesentlicher Punkt der Rahmenvereinbarung ist der Vorrang, den LandesSportBund, Sportjugend, LandesMusikRat und öffentliche Musikschulen als gemeinwohlorientierte Organisationen vor Angeboten anderer Träger erhalten sollen. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung können die örtlichen Träger musikpädagogischer und sportlicher Angebote einerseits sowie die Schulträger und die beteiligten öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe andererseits Kooperationsverträge abschließen.
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, daß die Rahmenvereinbarungen für die Schulträger, die eine oder mehrere Grundschulen zu einer Offenen Ganztagsschule ausbauen wollen, keine bindende Wirkung haben. Es ist daher durchaus möglich, von den Rahmenvereinbarungen abzuweichen. Jedenfalls ist eine Abweichung förderungsunschädlich.
Die Rahmenvereinbarungen können abgerufen werden im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule/Offene Ganztagsschule/Rahmenvereinbarungen zur Kooperation in der offenen Ganztagsgrundschule.
Az.: IV/2-211-13