Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 415/2005 vom 23.05.2005

Rahmenvereinbarung zur Offenen Ganztagsschule

Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und der Verband der Volkshochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen haben eine Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit in der Offenen Ganztagsschule abgeschlossen.

Gemeinsames Ziel ist die Unterstützung der Lese-, Schreib- und Sprachförderung in den Schulen durch bibliothekarische Angebote. Für möglichst viele Kinder soll ein außerunterrichtliches bibliothekarisches Angebot geschaffen werden, das den Unterricht sinnvoll ergänzen soll.

Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass die Rahmenvereinbarung für Schulträger, die eine oder mehrere Ganztagsschulen zu einer Offenen Ganztagsschule ausbauen wollen, keine bindende Wirkung hat. Es ist daher durchaus möglich, von der Rahmenvereinbarung abzuweichen. Jedenfalls ist eine Abweichung förderungsunschädlich.

Die Rahmenvereinbarung kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter www.nwstgb-intern.de/Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule/Offene Ganztagsschule/Rahmenvereinbarungen zur Kooperation in der offenen Ganztagsgrundschule abgerufen werden.
n Ganztagsgrundschule abgerufen werden.

Az.: IV/2 211-13

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search