Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 688/1999 vom 05.10.1999

Rahmenvereinbarung zur Bahnhofsentwicklung

Am 9.9.1999 wurde die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und der DB AG zur Entwicklung kleiner und mittlerer Bahnhöfe und ihrem Umfeld in den Städten und Gemeinden unterzeichnet. Im Rahmen eines mittelfristigen Strukturprogramms sollen über 5 Jahre die Rahmenziele zunächst an 100 nordrhein-westfälischen Standorten umgesetzt werden. Der NWStGB hat diese Aktion unterstützt, auch wenn sie nicht in allen Punkten seinen Vorstellungen entspricht.

Zum einen weist nämlich der Verband seit langem auf die Problematik in der Veräußerung von Bahnliegenschaften und die Entwicklung der Bahnhöfe in den Ortszentren hin. Bereits mit Beschluß vom 22.8.1996 gab das Präsidium seine Erwartung gegenüber dem Land Ausdruck, daß letzteres der wesentlichen Bedeutung der Bahnhöfe und ihres Umfeldes entsprechend die Städte und Gemeinden u.a. im Rahmen der Stadterneuerung weiterhin bei der Aufwertung bestehender Bahnhofsbereiche und bei der Überprüfung brachliegender Grundstücke im Hinblick auf neue städtebauliche Aktivitäten gezielt fördert und die kommunale Position gegenüber der DB AG und dem BMV offensiv mitvertritt. Gleichzeitig gab der Verband konkrete Empfehlungen für die Mitgliedsstädte und –gemeinden zur Behandlung von Bahnanlagen in der kommunalen Entwicklungsplanung heraus.

Positiv zu bewerten ist an der jetzt geschlossenen Rahmenvereinbarung insbesondere, daß damit dem forcierten Verkauf von Bahnhofsgebäuden und –liegenschaften seitens der Bahn Einhalt geboten werden kann. Nach dem Aktionsprogramm beträgt die Zweckbindung der Städtebauförderungsmittel auch in bezug auf die Verkehrsfunktion 20 Jahre. Die DB AG hat sich in der Vereinbarung verpflichtet, in dem Handlungszeitraum von zunächst 5 Jahren etwa 100 Mio. DM in die Bahnhöfe zu investieren. Damit kann der Gefahr begegnet werden, daß Bahninvestitionen allein in Großprojekte wie in Köln, Leipzig, Stuttgart oder Dortmund geleitet werden.

Positiv zu bewerten ist zudem, daß die Entwicklung kleinerer und mittlerer Bahnhöfe sowie ihrer Umfelder nach Aussagen der zuständigen Ministerin einen Förderschwerpunkt der nächsten Jahre bilden soll. Damit ist zwar keine Erhöhung der Städtebauförderungsmittel erreicht, die Fördermittel gehen aber verstärkt in Problembereiche kreisangehöriger Städte und Gemeinden.

Das Stadtentwicklungsministerium sowie die DB AG wiesen bei der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ausdrücklich darauf hin, daß sie auf eine Zusammenarbeit und Kooperation mit den Städten und Gemeinden angewiesen seien. Zum einen müßten auch kommunale Mittel eingesetzt werden. Zum anderen seien es die Kommunen, die auf dem bekannten Antragsweg die Förderverfahren in Gang setzen müßten. Hier seien nicht nur die zunächst aufgeführten 100 Bahnhofsstandorte angesprochen, sondern auch andere, die bereits über Planungen und Konzepte verfügten bzw. nachdächten.

Der Vertreter des NWStGB forderte die DB AG und ihre Tochterunternehmen auf, eine Vertrauensbasis zu den Städten und Gemeinden herzustellen und insbesondere ihre weiteren standortbezogenen Planungen gegenüber den Kommunalverwaltungen offenzulegen. Ohne Transparenz könnten auch die Städte und Gemeinden sich keine konkretisierenden Planungen vorstellen oder für Maßnahmen der Public-Private-Partnership werben.

Die Rahmenvereinbarung nebst Liste der 100 Bahnhöfe kann bei den Gemeinnützigen Werkstätten Neuss (GWN) GmbH oder bei der DB Station&Service AG NL Nordrhein-Westfalen bestellt werden. Die Bestellungen sind unter Angabe der Veröffentlichungsnummer 1278 schriftlich (per Fax oder Postkarte) an folgende Adressen zu richten: GWN GmbH, Herrn Wendlinger, Am Krausenbaum 11, 41464 Neuss, Fax: 02131/42860; DB Station&Service AG, NL Nordrhein-Westfalen, Herrn Kohlhase, Willi-Becker-Allee 11, 40227 Düsseldorf, Fax: 0211/1749-6600. Die Broschüre kann aberufen werden unter der Internet-Adresse www.massks.nrw.de/wir/stadtentwicklung.htm.

Ein ergänzender Planungsleitfaden "Bahnhöfe – Impulse für die Stadtentwicklung" des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes NRW kann bei GWN GmbH unter der Veröffentlichungsnummer MASSKS 1319 bestellt werden.

Az.: III/1 645 - 00

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