Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 119/2005 vom 14.01.2005

Rahmenvereinbarung zum Rhein-Ruhr-Express

Der Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Axel Horstmann, der Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe und der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, Dr. Hartmut Mehdorn, haben in Anwesenheit von Ministerpräsident Peer Steinbrück am 13.01.2005 eine Rahmenvereinbarung zur Verwirklichung des Rhein-Ruhr-Express (RRX) unterzeichnet. Die Rahmenvereinbarung enthält insbesondere folgende Punkte:

• Der RRX wird fester Bestandteil des nächsten 5-Jahresplans des Bundesverkehrsministeriums, der in diesem Jahr aufgestellt wird.

• Der Bund hat am 29.12.2004 eine Realisierungsstudie in Auftrag gegeben, die den Gesamtumfang der erforderlichen Maßnahmen festlegt.

• Für die Jahre 2006 bis 2008 sagt der Bund erste Investitionsmittel im Umfang von insgesamt 250 Millionen Euro fest zu.

• Kurzfristig stellt der Bund 20 Mio. Euro für erste planerische Arbeiten zur Verfügung.

• Der Bundesverkehrsminister erklärt darüber hinaus seine Bereitschaft, die weiteren erforderlichen Mittel entsprechend dem Planungsfortschritt bereit zu stellen.

• Drei Teilabschnitte des Rhein-Ruhr-Express werden vorrangig geplant und gebaut: die Ausbaustrecke Duisburg – Düsseldorf, der Großknoten Köln und der Großknoten Dortmund.

Mit dieser Rahmenvereinbarung zum Rhein-Ruhr-Express sollen die in der bisherigen Planung 2004 bis 2008 vorgesehenen Mittel des Bundes für Investitionen in die Bundesschienenwege in NRW von etwa 200 Mio. Euro auf rd. 470 Mio. Euro mehr als verdoppelt werden.

Az.: III 441 - 55

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