Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 501/2004 vom 16.06.2004

Rahmenvereinbarung zu Hartz IV

Mit einer Rahmenvereinbarung haben Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW und Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit am 14. Juni 2004 gemeinsam ihre Zielsetzung manifestiert, dass baldmöglichst Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kreisen und den örtlichen Agenturen für Arbeit in Form von Absichtserklärungen geschlossen werden. Die beteiligten Partner sind der Auffassung, dass unabhängig von der Frage der Trägerschaft des Leistungsrechts nach dem SGB II ein Gelingen der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nur durch ein gleichberechtigtes und abgestimmtes Zusammenwirken der Kreise – unter Einbeziehung der kreisangehörigen Gemeinden – und der örtlichen Agenturen für Arbeit möglich sein wird.
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Die jeweiligen vorhandenen Stärken der Kreise, ihrer kreisangehörigen Gemeinden und der Arbeitsverwaltung bei der passgenauen und effizienten Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt sollen in zukunftsfähige Kooperationsformen überführt werden. Gemeinsames Ziel der Vereinbarungspartner ist, die Integration in Arbeit der Betroffenen zu verbessern und deren Hilfebedürftigkeit zu beenden. Deshalb sollen mit Kooperationsvereinbarungen vor allem Regelungen über die Organisation, die Strukturen, die Personalausstattung und die operative Umsetzung – insbesondere des Fallmanagements – im Rahmen des SGB II getroffen werden.
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Der Wortlaut der Rahmenvereinbarung ist bei der Geschäftsstelle des StGB NRW erhältlich.
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Az.: III 810-2

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