Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 271/2006 vom 06.03.2006

Qualitäts- und Umweltzertifikat für die Stadt Wermelskirchen

Erstmals in NRW hat ein Tiefbauamt die Anforderungshürden der weltweit gültigen Qualitäts- und Umweltnormen DIN EN ISO 9001 und 14001 genommen. Staatssekretär Herr Dr. Alexander Schink (MUNLV NRW) würdigte den Einsatz dieser privatwirtschaftlichen Managementinstrumente, indem er die Zertifikate persönlich an die Stadt Wermelskirchen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Eric Weik und Herrn Amtsleiter Hans-Jürgen Weber überreichte. Als Tochter des Städte- und Gemeindebundes NRW hatte die Abwasserberatung NRW e.V. im Dezember 2005 dazu gemeinsam mit der Stadt Wermelskirchen eine Fachinformationsveranstaltung organisiert, auf der den rund 100 Gästen die Ergebnisse dieses vom MUNLV geförderten Pilotprojektes vorgestellt wurden.
Mittel- bis langfristige Kosteneinsparungen, höhere Rechtssicherheit, prozess- und kundenorientierte Organisationsgestaltung auch im Hinblick auf die kommenden Produkthaushalte bis hin zu Hinweisen auf Verwaltungserleichterungen standen im Vordergrund der Vorträge des Staatssekretärs und der Fachexperten.

Im Einzelnen:

Erstmalig in NRW wurde neben einem Abwasserbetrieb mit dem Tiefbauamt und dem hier angesiedelten Betriebshof auch in einem kommunalen Regiebetrieb ein prozessorientiertes Managementsystem erfolgreich eingeführt. Das Projekt wurde von der Landesregierung als bedeutsames Pilotvorhaben eingestuft und finanziell unterstützt. Die erforderliche Projektbearbeitung erfolgte im Wesentlichen durch eine interne Projektgruppe, die sich aus Mitarbeitern der Verwaltung/des Betriebes zusammensetzte. Die fachliche Begleitung, Beratung und Moderation der Projektgruppe wurde von der Abwasserberatung NRW übernommen.

Als wichtigstes allgemeines Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einführung eines prozessorientierten Qualitäts- und Umweltmanagementsystems neben dem Abwasserbereich auch für die restlichen Fachbereiche des Tiefbauamtes (Straßen, Brücken, Garten- und Parkanlagen, Sportanlagen, Spielplätze und Betriebshof) problemlos gelingt.

Als betriebliche Ergebnisse lassen sich auszugsweise aus der Rede des Amtsleiters Herrn Hans-Jürgen Weber festhalten:

„Im Zuge der Projekterstellung wurde bereits eine Vielzahl von Verbesserungen erreicht. Nachfolgend sei hier nur eine kleine Auswahl genannt.

- Rechtswirksame Defizite in der Genehmigungsverfolgung wurden erkannt und abgestellt
- Unterweisungen der Mitarbeiter werden systematisch durchgeführt und dokumentiert
- Fehlende Sachkundeschulungen (z.B. Spielgeräte) wurden durchgeführt
- Der Winterdienst wurde komplett neu organisiert und damit optimiert
- Es wurde ein System zur Erfassung, Weiterleitung und Auswertung von Bürgerbeschwerden installiert

Letztendlich hat sich schon heute eine deutliche Steigerung der Rechtskonformität und der Bearbeitungsqualität ergeben. Darüber hinaus ist gerade in den letzten Wochen vor der Zertifizierung auch bei den meisten Mitarbeitern ein Zuspruch zum System entstanden, der in Folge auch zu einer Motivationssteigerung beiträgt.“

Insbesondere dem Punkt Rechtssicherheit trug auch Staatssekretär Dr. Alexander Schink Rechnung, indem er auf bereits vorhandene Verwaltungserleichterungen für zertifizierte Betriebe (Erlass zur DIN EN ISO 14001) verwies. Im Zuge der weiteren Entbürokratisierung werden weitere Möglichkeiten der Verwaltungserleichterungen geprüft.

Nach der Einführung von Management-Systemen im Abwasserbereich entwickelt sich zwischenzeitlich ein managementorientiertes Vorgehen auch in vielen kommunalen Bereichen (Abwasser, Wasser, Tiefbauämter, aber auch bei Schulen, Kindergärten und im Gesundheitswesen). Die Umsetzung des prozessorientierten Qualitäts- und Umweltmanagementsystems in den kommunalen Abwasserbetrieben ist dabei so weit fortgeschritten, dass durchaus vom „Stand der Technik in der Organisation“ gesprochen werden kann. Dabei zeigt sich, dass dieses neue Instrument bereits von mehr als 40 Städten und Gemeinden allein in NRW als Chance für mehr Effizienz, für mehr Rechtssicherheit und für höhere Transparenz in den betrieblichen Abläufen und damit letztlich auch zur Kostensenkung angesehen wird. Nähere Informationen können bei Interesse bei der Abwasserberatung NRW abgefragt werden (info@abwasserberatungnrw.de).

Az.: II/2 10-00 qu/g

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