Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 142/2009 vom 29.01.2009

Qualität der ambulanten Pflege transparent gemacht

Die Vertreter der ambulanten Pflegedienste und der GKV-Spitzenverband haben sich unter Beteiligung des MDS auf die Kriterien zur Qualität der ambulanten Pflege geeinigt. Im Jahr 2009 wird damit nicht nur die Qualität der Pflegeheime, sondern auch die der Pflegedienste geprüft. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich dann gezielt über 49 pflegerelevante Kriterien in vier Themen informieren:

- Pflegerische Leistungen
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Dienstleistung und Organisation
- Befragung der Kunden.

Verantwortlich für die Veröffentlichung sind die Landesverbände der Pflegekassen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich im Internet und beim Pflegedienst informieren. Die Darstellung erfolgt bundesweit nach den gleichen Regeln, um eine Vergleichbarkeit auf Landesebene zwischen den einzelnen Angeboten zu ermöglichen.

Az.: III 810-11

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