Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 304/2003 vom 25.02.2003

Pünktlichkeitsprotokoll für Pendler

Die Schlichtungsstelle Nahverkehr der Verbraucher-Zentrale NRW hat das sog. "Pünktlichkeitsprotokoll für Pendler" erstellt.
Seit dem Fahrplanwechsel am 15.12.02 und dem gleichzeitig neu eingeführten DB-Preissystem hat die Schlichtungsstelle Nahverkehr sehr viele Beschwerden über die Deutsche Bahn erhalten. Zugverspätungen und -überfüllungen sind ein Reizthema geworden. Mit Hilfe der Pünktlichkeitsprotokolle von möglichst vielen Pendlern soll der Bahn der Ernst der Lage vor Augen geführt werden. Dabei sollen - je nachdem wie gravierend die Verspätungen ausfallen - Entschädigungszahlungen gefordert werden.
Das Pünktlichkeitsprotokoll ist über www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de und www.verbraucherzentrale-nrw.de/pendler anzufordern und kann an die Verbraucher-Zentrale ausgefüllt zurückgeschickt werden.

Az.: III/1 450 - 73

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