Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 253/2008 vom 25.03.2008

Public Viewing bei Fußball-EM 2008

Vom 07. Juni- 29. Juni 2008 findet die 13. UEFA Fussball Europameisterschaft in der Schweiz und in Österreich statt. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat anlässlich dieser Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium NRW am 17.03.2008 einen Erlass herausgegeben (Az. V-5-8800.4), der den Kommunen empfiehlt, Public-Viewing-Veranstaltungen, bei denen Live-Übertragungen der Spiele im Freien stattfinden, weitestgehend zuzulassen. Das Ministerium verweist auf die Möglichkeit, nach § 9 Abs. 2 und 3 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), durch Einzelfallentscheidungen und ordnungsbehördliche Verordnungen vom Verbot der Lärmimmissionen in der Außengastronomie ab 24.00h Ausnahmen zu erteilen. Angesichts der guten Erfahrungen und der hohen Akzeptanz der Anwohner bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland solle von dieser Möglichkeit, ggf. mit der Beschränkung auf Spiele mit deutscher Beteiligung, großzügig Gebrauch gemacht werden. Eine Handlungshilfe zu technischen Frage werde derzeit erarbeitet. In "unproblematischen Lärmsituationen", so das Ministerium, sei eine Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich.

Az.: I/2 102-03

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