Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 628/2002 vom 05.10.2002

Prüfungsumfang bei der Objektüberwachung

Ein mit der Objektüberwachung beauftragter Architekt ist u.a. auch verpflichtet, Abschlagsrechnungen des Bauunternehmers daraufhin zu überprüfen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig und ob die zugrunde gelegten Leistungen erbracht sind und ob diese der vertraglichen Vereinbarung entsprechen. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 04.04.2002 - VII ZR 295/00 - deutlich gemacht. Das Gericht hat sich in seinem Urteil auch über ein mögliches Mitverschulden des Auftraggebers geäußert. Danach kommt ein Mitverschulden bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen seitens des Auftraggebers dann in Betracht, wenn trotz fehlender eigener Sachkunde der Auftraggeber erkennen konnte, daß die Abschlagsrechnung wegen Rückstände und Mängel nicht oder nicht vollständig ausgleichend gewesen war. Es ist also ein Zustand anzunehmen, wonach der Auftraggeber ohne weiteres hätte erkennen können, daß seitens des Bauunternehmers mangelhaft gearbeitet worden ist.

Az.: II/1 608-00

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