Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 482/2013 vom 12.06.2013

Prüfungsbefugnis bei Gebühren

Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU haben Vermittlungsergebnis zur Kartellrechtsnovelle begrüßt. Der Vermittlungsausschuss ist dem Votum der Bundesländer gefolgt. Zukünftig wird damit gesetzlich klargestellt werden, dass öffentliche Gebühren und Beiträge nicht der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle durch das Bundeskartellamt unterliegen. Dieses war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auch die gemeinsame Forderung der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Der Staatsaufbau in der Bundesrepublik Deutschland ist durch 3. Säulen geprägt (Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung). Handelt die Verwaltung z.B. durch den Erlass von Gebührenbescheiden, so findet eine Rechtmäßigkeitskontrolle bei Benutzungsgebühren (wie z.B. Wassergebühren) durch die Verwaltungsgerichte, also durch die Rechtsprechung, statt.

Az.: II/2 20-00 qu-ko

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