Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 273/2007 vom 10.04.2007

Prüfung von NKF-Programmen

Die Rechnungsprüfung ist nach § 103 Abs. 1 Ziffer 6 der Gemeindeordnung NRW verpflichtet, bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung die Programme der Finanzbuchhaltung nach § 27 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW vor ihrer Anwendung zu prüfen. Um zu gewährleisten, dass bei den Prüferinnen und Prüfern entsprechende Sachkompetenz vorhanden ist und nach möglichst einheitlichen Gesichtspunkten geprüft wird, hat sich auf Anregung der Vereinigung der Leiterinnen und Leiter von Rechnungsprüfungsämtern in kreisangehörigen Gemeinden Nordrhein-Westfalens (VERPA) ein Arbeitskreis unter Leitung der GPA NRW der Aufgabe gewidmet, eine Checkliste zu erarbeiten, die die Mindestanforderungen an die Prüfung aller eingesetzten Programme beinhalten soll. Die VERPA der kreisfreien Städte hat sich diesem Arbeitskreis angeschlossen, so dass ein Querschnitt der kommunalen Landschaft in NRW beteiligt war.

Der Arbeitskreis hat nunmehr das Ergebnis seiner Arbeit in Form einer „Checkliste für die Prüfung von NKF-Programmen“ vorgelegt. Diese Checkliste kann als PDF-Datei auf den Seiten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW oder im Intranet des Städte- und Gemeindebundes im Bereich „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Gemeindehaushaltsrecht“, „NKF“, „Sonstiges“ abgerufen werden.

Az.: IV 951-02

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