Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 550/1999 vom 20.08.1999

Projektförderung für Musikschulen im Jahr 2000

Auch im kommenden Jahr können Musikschulen wieder Anträge zur Förderung ihrer Projekte mit Landesmitteln stellen. Wie bisher nimmt der Landesverband der Musikschulen NRW (LVdM) die Anträge entgegen und ist für das Land als Gutachter tätig.

Die Förderung des Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen für Projekte im Rahmen des LVdM "Musikschule 2000" wird im Jahre 2000 für Maßnahmen ausgeschrieben, die folgende Kriterien erfüllen:

1. Es muß sich um Angebote handeln, die gemeinsam mit einem Kooperationspartner entwickelt und durchgeführt werden. Kooperationspartner können andere Bildungsträger sein wie Schule, Volkshochschule etc., aber auch Anbieter im Freizeitbereich (Laienmusikverbände, Seniorengemeinschaften, Jugendzentren etc.) sowie Träger der Jugend- und Sozialarbeit.

2. Einzelmaßnahmen ohne weitere Perspektive sind nicht förderbar.

3. Die Zielgruppe umfaßt alle Alters- und Sozialschichten, also Kinder, Jugendliche, Erwachsene/Senioren.

Mit der Förderung dieser Maßnahmen wird seitens des LVdM angestrebt, Erkenntnisse über die didaktischen und methodischen Anforderungen in der Zusammenarbeit mit Partnern im musisch-kulturellen Bereich bei den o.g. Zielgruppen zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, legt der Antragsteller einen pädagogischen Projektentwurf vor, in dem dargestellt ist,

- warum eine Kooperation mit dem vorgesehenen Partner sinnvoll ist,

- warum ein Angebot für die vorgesehene Zielgruppe unterbreitet wird,

- welche Zielsysteme verfolgt werden (Ausbildung, Fortbildung, Animation etc.),

- wie die Musikschule gemeinsam mit dem Projektpartner das Projekt didaktisch-methodisch strukturiert,

- wie die Zusammenarbeit von Ausbildern/Lehrkräften organisiert werden soll,

- wie die Fortsetzung der Maßnahmen geplant ist.

Zusätzlich ist ein schlüssiger Zeit- und Finanzierungsplan notwendig. Hierbei ist schon im Antrag zu formulieren, wie das Projekt in Zukunft weiterfinanziert werden soll. Es ist geplant, die geförderten Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten.

Anträge können bis zum 29.10.1999 gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind erhältlich über den Landesverband der Musikschulen, Breidenplatz 8-10, 40627 Düsseldorf, oder im Intranet-Angebot des NWStGB.

Az.: IV/2 450

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