Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 465/2022 vom 12.08.2022

Projekte zur Förderung des Europäischen Gedankens im Jahr 2022

Europa lebt vom Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger! Machen Sie mit und tragen Sie mit Ihrem Projekt den europäischen Gedanken ins Land! Wie wäre es zum Beispiel mit einem Workshop mit Jugendlichen und ihren Ideen zur Zukunft Europas? Oder einer Info-Tour, um mit Menschen in Stadt und Land zu Europa ins Gespräch zu kommen? Oder einem gänzlich virtuellen Projekt? Was auch immer Ihre kreative Idee ist, das Auswärtige Amt bietet eine Fördermöglichkeit für Projekte an, um mit europäischen Themen möglichst unterschiedliche Zielgruppen an unterschiedlichen Orten in Deutschland oder auch im grenzüberschreitenden Austausch zu erreichen. Dabei streben wir eine Vielfalt von Projektpartnerinnen und Projektpartnern sowie abwechslungsreiche Formate an.

Ein Projekt kann mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden. Dabei ist es Voraussetzung, dass das Projekt noch nicht begonnen hat, aber innerhalb des Jahres 2022 vollständig abgeschlossen werden kann. Ausgeschlossen sind in der Regel Projekte, die bereits durch eine andere Bundesbehörde aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Das Auswärtige Amt gewährt Zuwendungen für Projekte zur Förderung des europäischen Gedankens gem. den Vorgaben der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) auf Antrag*.

Die Ziele der Förderung sind die Stärkung der Identifikation der Bevölkerung mit dem europäischen Projekt; die Verbreitung von Wissen über Grundlagen, Prozesse und Politikbereiche der EU; die Schaffung eines möglichst breiten und inklusiven Austausches zu europäischen Themen; sowie die Belebung des transnationalen Austausches in Bezug auf europapolitische Fragestellungen und Beiträge zur grenzüberschreitenden Verständigung.

Im Sinne der größtmöglichen Vielfalt der Zuwendungsempfänger möchten wir mit diesem Aufruf zum einen die breite Öffentlichkeit über die Fördermöglichkeit durch das Auswärtige Amt informieren und zum anderen alle interessierten Organisationen der Zivilgesellschaft und Einzelpersonen dazu einladen, formlos ihre Projektvorschläge/-skizzen an das Auswärtige Amt zu übermitteln. Nach Erhalt und Durchsicht melden wir uns bei Ihnen zu einer Förderfähigkeit und möglichen Förderung zurück. Die Bundesregierung unterstützt Projekte nur mit dem Ziel, die Öffentlichkeit für den europäischen Gedanken zu interessieren, jedoch nicht, eine politische Richtung zu unterstützen.

Wir freuen uns auf die Übermittlung Ihrer Projektvorschläge bis zum 31. August 2022 an folgende

E-Mail-Adresse: E-Stab-R1@diplo.de

Wir bitten die Kurzfristigkeit der Information zu entschuldigen, aber der Geschäftsstelle ist der Aufruf auch erst kurzfristig zugegangen.

 

* Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Auswärtige Amt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Aus einer gewährten Zuwendung kann zudem nicht auf weitere Förderungen in künftigen Haushaltsjahren geschlossen werden.

Az.: 10.0.12-001/001

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