Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 452/2011 vom 24.08.2011

Projektaufruf "Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung"

Mit einem Projektaufruf suchen die Partner der Nationale Stadtentwicklungspolitik (Bund, Länder und kommunalen Spitzenverbände) nach beispielhaften Projekten für eine bürgernahe und von Bürgern sowie anderen Partnern im Gemeinwesen getragene, transparente und kommunikative Stadtentwicklung. Die Projekte sollen einen Querschnitt unterschiedlichster Beteiligungsformen innerhalb der Stadtentwicklung abbilden und zeigen, wie die Mitwirkung der Bürgerschaft an Stadtentwicklungsprozessen intensiviert werden kann. Gesucht werden beispielsweise innovative Beteiligungsverfahren für gesamtstädtische Leitbildprozesse bis hin zu konkreten Projekten, die die gesamte Bürgerschaft einbinden oder spezifische Gruppen ansprechen, in großen, mittleren und kleinen Städten und Gemeinden.

Die Verfahren sollten Bezug zu einem der folgenden sechs Handlungsfelder der Nationalen Stadtentwicklungspolitik haben:

  • Bürger für ihre Stadt aktivieren — Zivilgesellschaft
  • Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren — Soziale Stadt
  • Innovative Stadt — Motor der wirtschaftlichen Entwicklung
  • Die Stadt von morgen bauen — Klimaschutz und globale Verantwortung
  • Städte und Gemeinden besser gestalten — Baukultur
  • Die Zukunft der Stadt ist die Region — Regionalisierung

Die Planungsträger in Kommunen, Regionen, Fachplanungsträger, aber auch private Initiatoren räumlicher Planung und Entwicklungsprozesse wie zum Beispiel Energieversorger, Wohnungsbaugesellschaften oder Projektentwickler sind angesprochen, sich mit Projekten für eine neue Beteiligungskultur zu bewerben. Auch Anträge im Rahmen von ehrenamtlichem Engagement aus der Bürgerschaft sind willkommen.

An die Pilotprojekte wird der Anspruch gestellt, dass sie innovativ, beispielgebend, transparent und kommunikativ sein sollen. Es können bis zur Hälfte der Projektkosten in Form von Zuwendungen durch den Bund gefördert werden, bis zu einer Höhe von 50 000 Euro je Projekt. Die Auswahl der zu fördernden Pilotprojekte erfolgt durch ein Gremium der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Die ausgewählten Projekte werden auf dem 5. Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik am 13.10.2011 in Kassel bekannt gegeben. Die Pilotprojekte werden dann über einen Zeitraum von zwei Jahren gefördert. Projektvorschläge können bis zum 02.09.2011 per eMail an: projektaufruf@nationale-stadtentwicklungspolitik.de gerichtet werden. Weitergehende Informationen finden Interessierte im Internet zudem unter www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de . 

Az.: II/1 620-00 be-ko

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