Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 416/2023 vom 21.06.2023

Projektaufruf 2023 zum Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ veröffentlicht

Mit dem 2020 erstmals aufgelegten Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ leistet der Bund einen Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung der grün-blauen Infrastruktur. Förderfähig sind vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen insbesondere in urbanen Grün- und Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln. Dafür stehen in den Jahren 2023 bis 2026 weitere 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 500.000 Euro, die maximale Förderhöhe 6 Millionen Euro.

Kommunen sind aufgerufen, bis zum 15.09.2023 Projektvorschläge über das Förderportal des Bundes easy-Online einzureichen. Mit der Umsetzung des Programms ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Der Projektaufruf und weitere Informationen sind auf der Internetseite des BBSR abrufbar unter

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/anpassung-urbaner-raeume-an-klimawandel.html.

Az.: 20.2.2-002/015 ste

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