Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 617/1998 vom 05.11.1998

Projekt "Schulen ans Netz" - Nachförderung bei Telefonkosten

Wie das Presse- und Informationsamt der Landeregierung mitteilte, wurde zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung NRW und dem Bonner Verein "Schulen ans Netz" (SAN e.V.) eine weitere Förderung der Telekommunikationsgebühren ausgehandelt.

SAN e.V., die gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und der Deutschen Telekom AG, hat Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 DM für die Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Projektschulen des ersten und zweiten Bewerbungsfensters können sich noch bis zum 20. November 1998 um eine Nachförderung bewerben.

Die Bewerbung erfolgt auf einem speziellen Online-Formular des SAN e.V., auf das nur bis zum angegebenen Zeitpunkt zugegriffen werden kann. Dort finden sich auch die ausführlichen Bewerbungsbedingungen.

Auf das Online-Formular kann entweder über das Angebot des NRW Bildungsservers "learn:line" zugegriffen werden (www.learn-line.nrw.de) oder unmittelbar über folgende Adresse: 194.25.60.6/antrag/antragnrwmaske.htm.

Über die zukünftige Ausgestaltung eines kostengünstigen oder kostenlosen Zugangs von Bildungseinrichtungen zum Internet finden derzeit intensive Gespräche zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung und den kommunalen Spitzenverbänden statt.

Die Landesregierung hat in einer Kabinettsitzung vom 7. Juli 1998 die Kabinettvorlage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 25. Juni 1998 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung beauftragt, auf der Grundlage dieser Kabinettvorlage ein Rahmenkonzept für die Realisierung des "Bildungsnetzes NRW" zu erarbeiten. Eine Projektgruppe unter Einbindung der Staatskanzlei, des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, des Ministeriums für Inneres und Justiz, des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung, der Hochschulen und der Träger von Bildungseinrichtungen (u.a. kommunale Spitzenverbände) begleitet die Erstellung des Rahmenkonzepts für das Bildungsnetz NRW.

Das Rahmenkonzept ist nach Erarbeitung dem Kabinett vorzulegen.

Ziel der Landesregierung ist es, das Breitband-Wissenschaftsnetz (B-WIN) in Nordrhein-Westfalen, das den Hochschulen des Landes flächendeckend den Zugang zum Internet eröffnet, in Richtung eines "Bildungsnetzes NRW" zu erweitern. An diesem Bildungsnetz sollen letztlich alle Bildungseinrichtungen teilhaben können. Dabei zählt die Bereitstellung kostengünstiger Zugangsmöglichkeiten zum Bildungsnetz NRW zu den erklärten Zielen der Landesregierung.

Das Plenum des Landtags hat sich anläßlich eines Antrags der Fraktion der CDU ["Medienerziehung als Bildungsauftrag ernst nehmen - Aktionsprogramm für neue Medien in unseren Schulen starten! (Drucksache 12/3259 vom 26.08.1998)] mit der Frage der Medienbildung in Schulen befaßt. In diesem Zusammenhang hat Ministerin Behler eine Reihe von Schwerpunkten benannt, welche die Landesregierung im kommenden Schuljahr im Bereich der Medienerziehung setzen will:

1. Ein Bildungswerk NRW soll allen Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen einen kostengünstigen Zugang zum Internet ermöglichen.

2. Der NRW-Bildungsserver "learn:line" soll in Partnerschaft mit Verlagen und Schulen in den Regelbetrieb überführt werden.

3. Ein mit allen am Schulleben Beteiligten abgestimmter "Rahmenplan Medienbildung" wird den verbindlichen, aktualisierten Auftrag für diese Schwerpunktsetzung an die Schulen formulieren.

4. Die Lehrerfortbildung zur Nutzung von Multimedia und Internet für das Lernen wird fortgesetzt.

5. Neue Formen der Partnerschaft zwischen Schulen, Schulträgern und Unternehmen sollen weiterentwickelt werden.

Noch weitgehend ungeklärt ist auch die Frage, wie die weitere Hardware-Ausstattung der Schulen einschließlich notwendiger Wartungskosten und regelmäßiger Ersatzbeschaffungen finanziert werden kann. Der Schulausschuß des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat hierzu festgestellt, daß die Vorbereitung junger Menschen auf die Informationsgesellschaft eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, deren Bewältigung mit den herkömmlichen Instrumenten der Schulfinanzierung nicht leistbar ist. Die flächendeckende und nicht nur modellhafte Einführung multimedialer Konzepte in den Schulen bedarf deshalb neuer, nicht an den Grenzen der Zuständigkeit für innere und äußere Schulangelegenheiten orientierter Finanzierungsmöglichkeiten unter Beteiligung von Staat, Kommunen und auch der privaten Wirtschaft. Auch zu dieser Thematik werden weitere Gespräche geführt werden.

Die Geschäftsstelle wird über die Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren.

Az.: IV/2 240-10/2

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