Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 354/2021 vom 29.06.2021

Programmbewilligungen 2021: Sofortprogramm Innenstadt NRW veröffentlicht

Am 9. Juli 2020 hat die Landesregierung NRW Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden im Rahmen des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ unterstützen zu können. Im November 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die ersten 40 Millionen Euro für die Städte und Gemeinden bewilligt.

Mit den jetzt veröffentlichten Programmbewilligungen 2021 erhalten weitere 91 Städte und Gemeinden rund 29,3 Millionen Euro, um unter anderem dem Leerstand von Läden, Gaststätten und Kaufhäusern durch neue frequenzbringende Nutzungen für ihre Innenstädte zu begegnen.

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

  1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
  2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Die Kommunen werden beim Zwischenerwerb von Gebäuden unterstützt, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  4. In Folge von massivem Leerstand ist konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Die höchste Förderung erhält Dorsten mit rund 3,7 Millionen Euro: Mit einer großen Kraftanstrengung wird hier der Umbau des wichtigen Nahversorgungsgebietes „Wulfener Markt“ angegangen, indem mit dem Abriss eines bereits seit langem leerstehenden Gebäudes der trennende Riegel zwischen der Einzelhandelslage und dem Marktplatz beseitigt und die Fläche für eine Neunutzung geöffnet wird.

Mit Bad Berleburg, Detmold, Essen, Ratingen und Troisdorf bekommen weitere fünf Kommunen ebenfalls Förderungen von jeweils über einer Million Euro. Diese Zuwendungen werden verwendet für den Verfügungsfonds zur Anmietung leerstehender Ladenlokale, für Konzepte zur Nachnutzung leerstehender Immobilien, für die Beseitigung städtebaulicher Missstände zur Attraktivierung der innerstädtischen Flächen sowie für aktives Leerstandsmanagement.

In der Zwischenzeit hat der Landtag Nordrhein-Westfalen weitere 30 Millionen Euro bewilligt, für die eine dritte Bewerbungsphase mit neuen Förderangeboten zum „Sofortprogramm Innenstadt“ vorbereitet wird. Der Aufruf wird gesondert veröffentlicht.

Die Programmbewilligungen 2021 können auf der Internetseite des MHKBG unter folgendem Link abgerufen werden:

https://mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Sofortprogramm%20zur%20St%C3%A4rkung%20unserer%20Innenst%C3%A4dte%20und%20Zentren%20in%20Nordrhein-Westfalen_ed.pdf

 

Az.: 20.2.2-002/011 gr

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