Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 315/1996 vom 05.07.1996

Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung

Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag hatten am 25. April 1996 das "Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" beschlossen. Zur Umsetzung dieses Programms sind zwischenzeitlich folgende Gesetzesentwürfe von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht worden:

- Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG), Drs. 13/4610

- Gesetz zur Ergänzung des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-Ergänzungsgesetz WFEG), Drs. 13/4611

- Entwurf eines arbeitsrechtlichen Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz), Drs. 13/4612

- Gesetz zur Entlastung der Beträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Beitragsentlastungsgesetz), Drs. 13/4615

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- Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit, Drs. 13/4613

- Gesetz zur Änderung von § 22 des Bundessozialhilfegesetzes, Drs. 13/4614.

</DIR>

Zur Änderung des § 22 BSHG findet am 19.06.1996 eine Anhörung im Gesundheitsausschuß des Bundestages statt. Fraglich ist allerdings, ob der Gesetzentwurf die Zustimmung des Bundesrates finden wird, da die Intention des Gesetzes praktisch im Vermittlungsausschuß von der Mehrheit der Länder abgelehnt worden ist.

Im übrigen kann derzeit noch nicht exakt festgestellt werden, welche Auswirkungen die einzelnen gesetzgeberischen Maßnahmen auf die Sozialhilfe haben werden. Die Begründung der Gesetze geht in ihren Kostenschätzungen hierauf mit keinem Wort ein. Deshalb muß die Frage der Belastung der Sozialhilfe zunächst systematisch erarbeitet werden. Daß die Gesetzespakete Auswirkungen auf die Sozialhilfe haben werden, dürfte unstreitig sein. Die Aussetzung der Dynamisierung von Lohnersatzleistungen, die Umwandlung der berufsfördernden Leistungen von "Muß" in "Kann"-Leistungen sowie Einschränkungen der Leistungen der Rentenversicherung sind Beispiele dafür, daß in zumindest begrenzten Fällen die Sozialhilfe belastet werden dürfte. Dies gilt auch für das geplante Gesetz zur Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung, da auch hier z.B. der Wegfall des Zuschusses zum Zahnersatz oder des Kassenanteils für Brillenfassungen zu Zahlungen der Sozialhilfeträger erforderlich machen könnte. Der Fachausschuß I des Deutschen Vereins hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins deshalb gebeten, die Belastungen der Sozialhilfe durch die genannten Gesetzespakete systematisch zu erarbeiten und eine Synopse zu erstellen, welche Auswirkungen die einzelnen Gesetze haben werden.

Az.: II 841/2

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