Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 62/2000 vom 05.02.2000

Programm der Bundesregierung Moderner Staat - Moderne Verwaltung

Die Bundesregierung hat ein Programm "Moderner Staat – Moderne Verwaltung" verabschiedet. Damit werden zahlreiche Vorhaben der Politik im Bereich der öffentlichen Verwaltung unter einem einheitlichen politischen Dach zusammengefaßt. Leitbild ist der "aktivierende Staat". Der konzeptionelle Begriff "Schlanker Staat" wird ausdrücklich aufgegeben, da er zu sehr auf die Reduzierung öffentlicher Aufgaben beschränkt gewesen sei. Das Programm ist in 15 Leitprojekte und 23 weitere Projekte der Bundesregierung gegliedert. Das Konzept enthält eine Reihe von konkreten Angeboten an die Kommunen und kommunalrelevante Vorhaben.

Hervorzuheben sind:

    • Die Bundesregierung will eine stärkere Kooperation zwischen den Verwaltungsebenen erreichen und Entscheidungsfreiräume schaffen. Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung, des Subsidiaritätsprinzips und der föderalen Vielfalt durch den Abbau bundesrechtlicher Vorgaben.
    • Selbstverpflichtung zur besseren Beteiligung der Länder und Kommunen: Bei Gesetzesvorhaben sollen künftig bereits vor Erstellung der Entwürfe die Regelungsbedürfnisse der Länder und Kommunen erfragt werden. Dazu soll die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien überarbeitet werden.
    • Die Bundesregierung will rechtliche Rahmenbedingungen für kooperative Vertragsverhältnisse für die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Privaten als Alternative zum öffentlich-rechtlichen Vertrag schaffen.
    • Mit einer Dienstrechtsnovelle will die Bundesregierung bis Mitte 2001 den Dienstherren größere Gestaltungsspielräume an die Hand geben. Geplant sind: Einrichtung variabler Besoldungskorridore, Optimierung von Führungsfunktionen, Modernisierung des Bezahlungsystems nach Leistungsprinzipien vor allem im Bildungs- und Wissenschaftsbereich, Stärkung des Leistungsprinzips im Laufbahnrecht. Die Teilzeitbeschäftigung soll ausgebaut werden, damit insbesondere Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden können.
    • Bundesminister Schily hat angekündigt, daß die Stabsstelle, die die Arbeiten des Reformprogramms koordinieren und vorantreiben soll, auch mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammenarbeiten wird.
    • Das Melderechtsrahmengesetz soll bis 2001 novelliert werden.
    • Bis 2002 soll das Verwaltungsverfahrensgesetz modernisiert werden. Stichworte sind: Abbau von Standards; Auditierung; Projektmanagement.

Bundesminister Schily hat außerdem angekündigt, daß zur Vorbereitung der Dienstrechtsreform mit den Ländern und Kommunen und unter Beteiligung der Gewerkschaften und Berufsverbände bis Ende 2000 ein Erfahrungsbericht erstellt werden soll, der die Effizienz der bisherigen Neuregelungen bewerten und weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf feststellen soll. Ein Bericht zu den status- und besoldungsrechtlichen Regelungen soll bis Ende 2000 vorliegen, der zu den versorgungsrechtlichen Bestimmungen werde im Rahmen des zweiten Versorgungsberichtes bis Mitte 2001 erfolgen.

Dieses Programm und weitere Informationen können auch unter der Internet-Adresse: www.staat-modern.de abgerufen werden.

Az.: I/2 027-00

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