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StGB NRW-Mitteilung 247/2015 vom 14.04.2015

Pressemitteilung: Zweiter Flüchtlingsgipfel muss Entlastung bringen

Die Anzahl der Asylbewerber erhöht sich weiterhin dramatisch. Neben den Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien und Irak ist der starke Anstieg der Zahlen zu Anfang des Jahres durch eine extreme Flüchtlingswelle aus dem Kosovo bedingt. Im Februar 2015 lag Kosovo vor Syrien auf Platz eins der Herkunftsländer. "Wir können nicht zusätzlich zu den Bürgerkriegsflüchtlingen auch für Menschen aus Ländern aufkommen, in denen offenkundig keine politische Verfolgung besteht", machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute in Düsseldorf deutlich.

Der Städte- und Gemeindebund NRW erwartet von dem am 15. April stattfindenden zweiten NRW-Flüchtlingsgipfel die rasche Umsetzung folgender zentraler Forderungen:

  • Die Anzahl der Plätze in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes muss von derzeit 10.000 auf 20.000 verdoppelt werden. Nur so ist gewährleistet, dass Flüchtlinge nicht einfach zu den Kommunen durchgereicht, sondern vorher registriert und medizinisch sowie psychologisch betreut werden. Nur bei einer möglichst langen zentralen Unterbringung ist eine Beschleunigung des Asylverfahrens und - bei negativem Ausgang - eine rasche Rückführung möglich.
  • Das Angebot von Vizekanzler Sigmar Gabriel, die Kommunen von den Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen zu befreien, muss vonseiten des Landes offensiv aufgegriffen werden. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Erstattung des Bundes für die Unterbringung von Flüchtlingen sich auch auf die Gruppe der so genannten geduldeten Flüchtlinge erstreckt. Für diesen Personenkreis, der mittlerweile allein in NRW rund 45.000 Personen umfasst, erhalten die Kommunen keinerlei Leistungen von Land und Bund. Allein hierfür müssen die NRW-Kommunen gut 500 Mio. Euro jährlich aufbringen. Die Unterbringung und Versorgung dieser Personen ist jedoch eine gesamtstaatliche Aufgabe und keinesfalls Sache der Kommunen.
  • Mit der Zunahme der Flüchtlinge steigt auch die Anzahl schulpflichtiger minderjähriger Flüchtlinge. Ein sofortiger Schulunterricht in Regelklassen scheitert meist an fehlenden Sprachkenntnissen, teils aber auch an der Traumatisierung der Kinder. Die Kommunen benötigen daher Unterstützung bei der Lösung der Raumprobleme für Unterricht und Ganztag, für psychologische Hilfeleistungen sowie zusätzliche Mittel respektive mehr Lehrkräfte für Sprachunterricht und Sprachförderung.
  • Das jugendpolitisch sinnvolle Ziel, Asylbewerberkinder in Kitas und Kindertagespflege zu betreuen, erfordert ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes und des Landes NRW. Nur so können die benötigten zusätzlichen Ü3-Plätze geschaffen und mit Personal ausgestattet werden.
  • Die Härtefalllösung des Landes, bei den Krankheitskosten von Asylsuchenden nur den Anteil über 70.000 Euro jährlich zu erstatten, muss revidiert werden. Der Schwellenwert muss deutlich unter 50.000 Euro festgelegt werden.
  • Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge stellen aktuell die Kommunen vor große Herausforderungen. Das Land ist aufgefordert, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, dass dieser eine bundesweit gleichmäßige Verteilung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge gesetzlich vorschreibt und die dabei entstehenden Kosten einschließlich der Personalaufwendungen erstattet.

Az.: I

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