Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 568/2003 vom 30.06.2003

Pressemitteilung: Zusätzliche Belastung für Städte und Gemeinden

Mit aller Entschiedenheit wendet sich der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen gegen ein Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform auf den 1. Januar 2004. „Bei der derzeitigen Finanzlage der Städte und Gemeinden in NRW wäre dies nicht zu verkraften“, machte heute in Düsseldorf der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, deutlich. Unterstelle man den günstigsten Fall, dass lediglich Steuerausfälle von 16 Mrd. Euro bundesweit zu erwarten wären, würde dies für die NRW-Kommunen immer noch eine unmittelbare Belastung von rund 480 Mio. Euro bedeuten. Hinzu käme die Beteiligung an den Mindereinnahmen des Landes, die sich anteilig auf 375 Mio. Euro belaufen. In der Summe ergäbe dies Einnahme-Ausfälle von 855 Mio. Euro.
 
Die Erfahrung der jüngsten Zeit zeige, dass die Hoffnung auf den Selbstfinanzierungseffekt von Steuersenkungen höchst ungewiss sei. „Eine Kreditfinanzierung vorgezogener Steuersenkungen kommt aber nicht in Betracht, weil dies zu Lasten nachwachsender Generationen ginge“, betonte Schneider. Zudem würde damit das Vertrauen in eine nachhaltige Steuer-, Finanz- und Wirtschaftspolitik erschüttert.
 
Vorrang hätten vielmehr rasche und umfassende Reformen des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherungssysteme. Nur damit lasse sich der Teufelskreis von wachsenden Sozialkosten und steigender Arbeitslosigkeit durchbrechen. Sonst bestehe die Gefahr, dass Steuergeschenke an die Bürger und Bürgerinnen durch steigende Sozialabgaben aufgezehrt würden. Ein Vorziehen der Steuerreform sei für die Kommunen in NRW nur dann akzeptabel, wenn für die zu erwartenden Verluste ein vollständiger Ausgleich geschaffen würde.

Az.: IV

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