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StGB NRW-Mitteilung 595/2006 vom 03.08.2006

Pressemitteilung zur Rundfunkgebühr für internetfähige PCs und Handys

„Die ab 1. Januar 2007 vorgesehene Rundfunkgebühr für internetfähige PCs und Handys schadet nicht nur dem Medienstandort Deutschland, sondern verursacht auch erhebliche Mehrbelastungen für die Städte und Gemeinden in einer Zeit, in der sich die Kommunen ohnehin in einer sehr schwierigen Finanzlage befinden“, machte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Düsseldorf deutlich. In den meisten Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sei an ausgeglichene Haushalte nicht zu denken, so dass zusätzliche Rundfunkgebühren für PCs in Bibliotheken, Kindergärten, Musikschulen, Feuerwehren und allgemeinen Verwaltungsgebäuden letztlich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gingen.

Auf internetfähige PCs könne nicht verzichtet werden, da die Bürger berechtigte Erwartungen an ein modernes e-Government und eine leistungsfähige Kommunalverwaltung hätten. „Angesichts der enormen Arbeitsbelastung infolge des Personalabbaus in den vergangenen Jahren und klarer Dienstanweisungen ist es aber alles andere nahe liegend, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen während ihrer Arbeitszeit an ihrem PC Radio hören oder fernsehen“, betonte Schneider.

Daher liege der Verdacht nahe, dass die neue Gebühr lediglich deshalb geschaffen worden sei, um mehr Geld in die Kassen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu bekommen. „Jedem Rundfunkgebührentatbestand sollte zumindest die realistische Annahme zugrunde liegen, dass die Geräte auch tatsächlich für den Rundfunkempfang genutzt werden. Künstliche Gebührentatbestände sind aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen“, so Schneider.

Im Übrigen dürfte Deutschland das einzige Land in Europa sein, in dem Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs vorgesehen sind. Ein Alleingang innerhalb Europas führt nach Auffassung des kommunalen Spitzenverbandes zu Wettbewerbsnachteilen und gibt auch im Zuge der Harmonisierung der Rechtssysteme in Europa wenig Sinn.

Az.: IV/2

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