Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 528/2007 vom 14.08.2007

Pressemitteilung: Wettbewerbsnachteile bei Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben anlässlich der heutigen Landtagsanhörung nachdrücklich vor der geplanten Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts gewarnt: „Die Pläne der Landesregierung würden für viele kommunale Unternehmen mittelfristig eine Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz bedeuten. Die beabsichtigte Verschärfung des § 107 der Gemeindeordnung würde die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung erheblich schwächen und negative Auswirkungen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die lokale Wirtschaft haben“, erklärten heute der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.

Die kommunalen Spitzenverbände betonten, dass die Reform nicht dazu führen werde, den Wettbewerb zu fördern. Gerade in Märkten, die zu einer Konzentration neigen – etwa die Energieversorgung – seien wettbewerbsfähige kommunale Unternehmen ein belebendes Element. „Ein echter Wettbewerb kann nur herrschen, wenn alle Marktteilnehmer Chancengleichheit genießen. Genau das würde bei den geplanten Änderungen im Gemeindewirtschaftsrecht aber von vornherein ausgeschlossen, wenn künftig generell das Prinzip, Privat vor Staat´ gelten soll“, erklärten die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände.


Die Städte, Kreise und Gemeinden kritisieren, dass es auch in solchen Bereichen zu faktischen Verschärfungen des Gemeindewirtschaftsrechts kommen würde, die im Gesetzentwurf ausdrücklich von der Anwendung der strikten Subsidiaritätsklausel ausgenommen sind – nämlich Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr und Nahversorgung. Ausgenommen von der Subsidiaritätsklausel sind in diesen Bereichen nämlich nur die jeweiligen Kerntätigkeiten, nicht jedoch die damit zusammenhängenden Dienstleistungen. „Wenn kommunalen Unternehmen künftig jede Tätigkeit verwehrt bleiben sollte, die über das eigentliche Kerngeschäft hinausgeht, könnten sie nicht mehr flexibel auf veränderte Marktverhältnisse reagieren und würden im Wettbewerb unweigerlich zurückfallen“, so die kommunalen Spitzenverbände. Aus demselben Grund halten die Kommunen die vorgesehene Bestandsschutzklausel für bereits bestehende Tätigkeiten für unzureichend.

Auch die vorgesehene Einschränkung der gebietsübergreifenden nicht-wirtschaftlichen und wirtschaftlichen Betätigung stößt bei den Kommunen auf Ablehnung: Von dieser Verschärfung wären insbesondere neben der Abfallwirtschaft und der Abwasserentsorgung auch die kommunale Wirtschaftsförderung, die kommunalen Verkehrs- und Wohnungsunternehmen sowie die kommunalen Krankenhäuser negativ betroffen.

Schließlich wiesen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass die kommunalen Unternehmen eine wichtige Rolle für die lokale Wirtschaft und die lokalen Arbeitsmärkte spielen: „Kommunale Unternehmen beschäftigen rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stellen rund 1900 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Außerdem sind sie gerade für mittelständische Zulieferer ein wichtiger Auftraggeber und tragen so dazu bei, nahezu 80.000 Arbeitsplätze in Handwerk und Dienstleistungen zu sichern“, erklärten Articus, Klein und Schneider. „Die Kommunen müssen befürchten, dass die nun geplante Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts nicht nur gravierende negative Folgen für die kommunale Daseinsvorsorge haben wird, sondern auch für die Wirtschaftsentwicklung in den Städten, Kreisen und Gemeinden.“

Az.: IV

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