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StGB NRW-Mitteilung 764/2003 vom 29.09.2003

Pressemitteilung: Verwaltungsstruktur verschlanken

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen begrüßt die Absicht der Landesregierung, die mit dem ersten und zweiten Modernisierungsgesetz begonnene Verwaltungsstrukturreform fortzuführen. „Wir erwarten nicht nur eine Entschärfung der sich dramatisch zuspitzenden Finanzkrise der öffentlichen Hand, sondern auch eine Stärkung der Subsidiarität und damit verbunden eine Aufwertung kommunaler und regionaler Kompetenzen“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Bürgermeister Roland Schäfer, heute vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes in Düsseldorf.
 
Aufgabenkritik und Entscheidungen über Abbau, Reduzierung oder Verlagerung von Aufgaben müssten vor grundlegenden Entscheidungen über künftige Behördenstrukturen stehen. Ziel einer Aufgabenverlagerung müsse stets die Zusammenführung von Aufgaben und Finanzverantwortung sein.
 
Bei der Neufassung der Verwaltungs-Mittelebene in Nordrhein-Westfalen seien klare Kompetenz-Abgrenzung, Abbau von Bürokratie, Durchschaubarkeit von Verwaltungsstrukturen sowie die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Aufgaben-Erfüllung maßgeblich. Daher seien die staatlichen Sonderverwaltungen - insbesondere die staatlichen Umweltämter und die Arbeitsschutzämter - abzuschaffen. Deren Aufgaben seien weitgehend in die Bezirksregierungen oder die neuen Mittelbehörden einzugliedern respektive auf die Kreise zu übertragen, erklärte Schäfer.
 
Darüber hinaus tritt der Städte- und Gemeindebund NRW dafür ein, parallel zur Verwaltungsstrukturreform das Verhältnis Kreis-Gemeinden im Sinne größerer Flexibilität innerhalb der kommunalen Familie neu zu definieren. So müssten die Schwellenwerte für Große kreisangehörige Städte von 60.000 auf 50.000 Einwohner und die für Mittlere kreisangehörige Städte von 25.000 auf 20.000 Einwohner gesenkt werden. Des Weiteren müsste es möglich sein, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Kreistage gewählt werden. Originäre Kreisausgaben müssten überprüft, und in das Bundesrecht müssten Öffnungsklauseln eingefügt werden.

Az.: I

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