Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 119/2009 vom 02.02.2009

Pressemitteilung: Verständigung auf „Zukunftspakt für die Kommunen“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich heute in Düsseldorf mit den kommunalen Spitzenverbänden auf einen „Zukunftspakt für die Kommunen“ ver-ständigt. Mit diesem Zukunftspakt wird das „Zukunftsinvestitionsgesetz“ im Land umgesetzt. Dieses Gesetz ermöglicht in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009 und 2010 zusätzliche Investitionen in Höhe von insgesamt 2,84 Milliarden Euro.

„Wir wollen Arbeitsplätze sichern und zügig in wichtige Infrastruktur investieren. Das ist ein starkes Signal: Wir in Nordrhein-Westfalen kämpfen gemeinsam gegen die Krise“, betonten Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und die Vertreter der kom-munalen Spitzenverbände im Anschluss. Die kommunalen Spitzenverbände in Nord-rhein-Westfalen wurden bei den Gesprächen durch ihre Präsidenten vertreten: Nor-bert Bude für den Städtetag, Thomas Kubendorff für den Landkreistag und Roland Schäfer für den Städte- und Gemeindebund.

Der „Zukunftspakt für die Kommunen“ orientiert sich an fünf Grundsätzen:
1. Nordrhein-Westfalen hat die höchste Quote.
2. Alle Kommunen können sich beteiligen.
3. Die Kommunen entscheiden vor Ort.
4. Klare Investitionsschwerpunkte: Bildung und Infrastruktur
5. Maximale Transparenz.

Punkt 1: Nordrhein-Westfalen hat die höchste Quote
Für Nordrhein-Westfalen stehen 2009 und 2010 insgesamt 2,844 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionsmitteln zur Verfügung. Von diesen 2,844 Milliarden Euro tragen das Land und die Kommunen insgesamt 710 Millionen Euro. Die Landesregie-rung stellt den Kommunen pauschal 2,380 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ent-spricht 83,68 Prozent der Gesamtmittel. Mit dieser Quote ist das Land deutlich kommunalfreundlicher als vom Bund gefordert: Das Gesetz sieht lediglich eine Quo-te von 70 Prozent vor. Den Rest der Mittel, insgesamt 464 Millionen Euro, verwendet das Land direkt für die energetische Sanierung der Hochschulen. Auch davon profi-tieren die Kommunen.

Punkt 2: Alle Kommunen können sich beteiligen
Alle Kommunen des Landes werden an dem Zukunftspakt teilhaben. Die Mittel wer-den nach objektiven Kriterien verteilt. Grundlage sind die bewährten Schlüssel für die Schul-/ Bildungspauschale, die Investitionspauschale und die Schlüsselzuwei-sungen. Die Mittel im Bereich Bildung werden nach Schülerzahlen an die Gemein-den verteilt. Die Mittel im Bereich Infrastruktur werden zur Hälfte in Anlehnung an die Kriterien der Investitionspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz verteilt. Das heißt: für die Gemeinden zu 70 Prozent nach Einwohnern und zu 30 Prozent nach Fläche. Die andere Hälfte wird entsprechend der Kriterien der Schlüsselzuwei-sungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes verteilt. Dadurch werden finanzschwa-che Kommunen begünstigt. Es ist von höchster Bedeutung, dass gerade die finanz-schwachen Kommunen mitmachen können. Wir in Nordrhein-Westfalen kämpfen gemeinsam gegen die Krise. Wir lassen keine Kommune allein.

Punkt 3: Die Kommunen entscheiden vor Ort
Der Zukunftspakt ist nur dann schnell umsetzbar und konjunkturwirksam, wenn er unbürokratisch abgewickelt wird. Das haben wir durchgesetzt. Auf Drängen Nord-rhein-Westfalens wurde ein Verfahren zur pauschalierten Verteilung der Mittel er-möglicht. Das bedeutet: Es muss nicht für jedes Projekt ein eigener Antrag gestellt werden. Das beschleunigt die Verfahren und verhindert Bürokratismus. Die Kom-munen werden ihre Investitionsmaßnahmen quartalsweise dokumentieren. Eben-falls quartalsweise erhalten sie dann die notwendigen Mittel.

Punkt 4: Klare Investitionsschwerpunkte: Bildung und Infrastruktur
Wir investieren dort, wo es am dringendsten notwendig ist.
– 464 Millionen Euro verwendet das Land für Hochschulen.
– Für Infrastruktur haben die Kommunen 995 Millionen Euro zur Verfügung. Für Investitionen in Krankenhäuser wird die kommunale Gemeinschaft 170 Millio-nen Euro bereit stellen. Und wir schließen die Lücken beim Breitbandinternet im ländlichen Raum.
– Für Bildungsinvestitionen erhalten die Kommunen 1,385 Milliarden Euro. Hier werden die Kommunen auch die Weiterbildungseinrichtungen und Ersatzschu-len angemessen berücksichtigen.

Punkt 5: Maximale Transparenz
Für die Finanzierung des Zukunftspakts für 2009 und 2010 wird ein Sondervermö-gen eingerichtet, das über einen Zeitraum von zehn Jahren getilgt wird. Die Kom-munen beteiligen sich an der Finanzierung erst auf dem Wege der Abfinanzierung, die 2012 beginnt. Insgesamt beträgt die Kofinanzierung der Kommunen an ihrem eigenen Investitionsanteil 12,5 Prozent. Das bedeutet: Die Gemeinschaft der nord-rhein-westfälischen Kommunen zahlt ab dem Jahr 2012 für zehn Jahre durch-schnittlich rund 42 Millionen Euro pro Jahr, um ihren Finanzierungsanteil zu tragen. Das sind weniger als zwei Prozent pro Jahr für Zins und Tilgung.

Erstens hat das den Vorteil, dass sich alle Kommunen unabhängig von ihrer Finanz-kraft unmittelbar am Programm beteiligen können. Es sind keine Genehmigungen der Bezirksregierungen notwendig. Zweitens hat das Sondervermögen den Vorteil, dass die Haushalte der Kommunen nicht unmittelbar belastet werden, sondern nachlaufend und über mehrere Jahre verteilt. Drittens ist sichergestellt, dass die Kosten des Zukunftspakts mit maximaler Transparenz abgewickelt werden.

Az.: IV

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