Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 712/2016 vom 21.10.2016

Pressemitteilung: U3-Betreuung auch in Zukunft sicherstellen

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Eltern für Verdienstausfall wegen fehlender Kinderbetreuung grundsätzlich Schadenersatz zustehe, gibt keinen Anlass, die Kinderbetreuungspraxis der NRW-Städte und -Gemeinden in Zweifel zu ziehen. "Die Kommunen unternehmen alle Anstrengungen, den Bedarf an Betreuung für unter Dreijährige zu befriedigen", machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich. Beweis dafür sei die Tatsache, dass es seit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf U3-Betreuung in NRW nur eine verschwindend geringe Anzahl von Gerichtsentscheidungen gegeben habe. "Die von vielen vorhergesagte Klagewelle ist ausgeblieben", so Schneider.

Nach der BGH-Entscheidung sei akute Finanznot kein Grund, das Betreuungsangebot nicht bedarfsgerecht auszubauen. "Das unterstreicht die Bedeutung einer auskömmlichen Finanzierung unseres Kinderbetreuungssystems", legte Schneider dar. Daher müsse das Land bei der anstehenden Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) seine Mitverantwortung an der Kinderbetreuung klar erkennen und mehr Mittel bereitstellen. Auch der Bund müsse auf Dauer einen Teil der Investitions- und Betriebskosten übernehmen - und zwar nicht als Pauschale, sondern dynamisch am Bedarf orientiert.

Vereinzelt gebe es zwischen Eltern und Verwaltung unterschiedliche Auffassungen über die Eignung von Betreuungsangeboten. Manche Eltern wollten ihr Kind lieber in einer Einrichtung unterbringen als in der Tagespflege. Dies lasse sich aber nicht überall realisieren. "Längst haben Gerichte festgestellt, dass die Betreuung in Einrichtungen und in der Tagespflege von der Qualität her gleichwertig sind", betonte Schneider.

Bemerkenswert an der BGH-Entscheidung sei der geforderte Nachweis, dass die Kommune bei der Abschätzung des Betreuungsbedarfs Fehler gemacht hat. "Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für unter Dreijährige ist noch stärker gestiegen, als es Fachleute vorhergesehen haben", erklärte Schneider. Dies mache es für die Kommunen umso schwerer, stets genügend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Auch in Zukunft werde der Bedarf weiter steigen. Dazu trage die höhere Geburtenrate, das stärkere Bedürfnis nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt die Inklusion von behinderten und nicht behinderten Kleinkindern bei. Auch würden immer mehr Flüchtlingsfamilien, wenn ihr Asylantrag genehmigt sei, ihre Kinder in die Betreuungseinrichtungen schicken.

Der rasante Ausbau des Betreuungssystems auf derzeit rund 123.000 Plätze in NRW habe vielerorts Probleme verursacht. So werde der Ausbau der Betreuungseinrichtungen verzögert durch die Suche nach geeigneten Grundstücken und dem Mangel an qualifiziertem Personal. Auch seien die Leitungen oft überlastet mit Verwaltungsarbeit. "Hier muss es perspektivisch möglich sein, Verwaltungsfachkräfte einzustellen, damit die Erzieherinnen mehr Zeit für pädagogische Aufgaben haben", merkte Schneider an. Ohnehin dürfe der quantitative Ausbau nicht zulasten der Qualität gehen: "Wir haben europaweit die größten Gruppen, und das ist eine Belastung sowohl für die Kinder als auch für das Betreuungspersonal".

Das früher beklagte Durcheinander bei der Betreuungsplatzsuche und der Anmeldung sei mittlerweile weitgehend überwunden. Viele Städte und Gemeinden hätten erfolgreich Online-Anmeldesysteme eingerichtet. "Diese geben auch einen präziseren Überblick über die Anzahl der vorhandenen, der vorgemerkten und der belegten Betreuungsplätze", so Schneider.

Az.: 35.0.8

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