Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 427/2003 vom 23.05.2003

Pressemitteilung: Steuerschätzung Katastrophe für NRW-Kommunen

Die am 15. Mai 2003 vom Arbeitskreis „Steuerschätzung“ vorgelegten Ergebnisse der erwarteten Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden in den Jahren 2003 – 2007 haben die schlimmsten Erwartungen der Städte und Gemeinden noch übertroffen. Im Vergleich zu den bisherigen Steuerprognosen müssen die Städte und Gemeinden in NRW im Zeitraum von 2003 – 2006 unmittelbare Einnahmeverluste in Höhe von rund 3,7 Mrd. Euro hinnehmen.
 
„Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist das Ergebnis schlicht eine Katastrophe“, kommentierte heute in Düsseldorf der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, die Zahlen der Steuerexperten. „Mit den erwarteten Steuereinnahmen können weder die von den Kommunen erwarteten Investitionen getätigt noch die öffentliche Infrastruktur aufrechterhalten werden.“
 
Schneider wies darauf hin, dass die Kommunen nicht nur von den Einbrüchen bei den eigenen Steuern betroffen sind, sondern mittelbar auch über den kommunalen Finanzausgleich an den Einnahmeausfällen des Landes beteiligt werden. Im Ergebnis führt dies zu zusätzlichen Verlusten der Kommunen von mehr als 3 Mrd. Euro bis 2006. Im laufenden Jahr 2003 betragen die Steuerausfälle voraussichtlich rd. 430 Mio. Euro, im kommenden Jahr fallen die Verluste mit rd. 1,8 Mrd. Euro – nicht zuletzt aufgrund des Inkrafttretens der nächsten Stufe der Steuerreform – noch sehr viel drastischer aus.
 
„Die Hoffnung der Kommunen richtet sich allein noch auf die fristgerechte Umsetzung der vom Bundeskanzler versprochenen Gemeindefinanzreform zum 1. Januar 2004. Es wird darauf ankommen, den Kommunen zum einen die Vorteile aus der beabsichtigten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu belassen und zum anderen die Gewerbesteuer wieder zu einer verlässlichen und gerecht ausgestalteten Einnahmequelle zu machen“, mahnte Schneider. Angesichts der dramatischen Entwicklung dürfe es nicht zu einer Blockade der Reform innerhalb der Bundesregierung oder im Bundesrat kommen.
 
Bis zum Eintritt der entlastenden Effekte einer Gemeindefinanzreform benötigen die Kommunen dringend ein Sofortprogramm, welches über die bereits angestoßenen Maßnahmen – wie die Entlastung von der Flutopferhilfe und die Kreditprogramme der KfW – hinausgeht. Eine zentrale Forderung der Kommunen in diesem Zusammenhang ist die Absenkung der an Bund und Länder abzuführenden Gewerbesteuerumlage auf das Niveau vor der Steuerreform 2000, was für die NRW-Kommunen alleine im laufenden Jahr zu einer Entlastung von ca. 250 Mio. Euro führen würde.

Az.: G/2

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