Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 395/2003 vom 15.04.2003

Pressemitteilung: Rechtssicherheit für den Mobilfunk

Um den Investititonsstau beim Ausbau der Mobilfunknetze zu beseitigen, müssen kleine Sende- und Empfangsstationen bis zehn Meter Höhe baugenehmigungsfrei gestellt werden. Dies könne nur durch eine Änderung der Landesbauordnung geschehen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: „Der paradoxe Zustand, dass Kommunen ein Baugenehmigungsverfahren eröffnen müssen, ohne wirklich prüfen zu können, ist schädlich für alle Beteiligten.“
 
Über mehr als zehn Jahre lang waren alle Baubehörden in NRW, einschließlich das Bauministerium, der Ansicht, dass kleine Mobilfunkstationen bis zu einer Antennenhöhe von zehn Meter keiner Baugenehmigung bedürfen, weil dies in § 65 Landesbauordnung NRW so geregelt ist. Auf diese Weise wurden mehrere Tausend Mobilfunkstationen errichtet. Grund für die Genehmigungsfreiheit war, dass diese kleinen Antennen grundsätzlich keine baurechtlichen Probleme mit sich bringen.
 
Baugenehmigungen für kleinen Mobilfunkstationen sind erst erforderlich geworden, weil das Oberverwaltungsgericht NRW entgegen der Absicht des Gesetzgebers die Vorschrift des § 65 Landesbauordnung NRW anders ausgelegt hat. Die Bauminister aller deutschen Bundesländer sind der Ansicht, dass ein Baugenehmigungsverfahren für die kleinen Mobilfunkstationen nicht nötig ist, weil es lediglich einen bürokratischen Zusatzaufwand bringt, aber keinen zusätzliche Schutz für die Bürger und Bürgerinnen vor elektromagnetischen Feldern - dem Hauptstreitpunkt in der öffentlichen Diskussion. Daher hat im November 2002 die Bauministerkonferenz mit Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, dass die Landesbauordnungen aller deutschen Bundesländer so zu ändern sind, dass kleine Mobilfunkstationen keiner Baugenehmigung mehr bedürfen.
 
„Im soeben verabschiedeten Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen wäre Gelegenheit gewesen, diesen Schritt zu vollziehen“, machte Schneider deutlich. Denn die Zeit dränge: Baugenehmigungsverfahren für Mobilfunkanlagen verursachten einen weit höheren Verwaltungsaufwand als zunächst vermutet. Inzwischen dauerten solche Verfahren im Durchschnitt ein halbes Jahr, während die Baugenehmigung für Gebäude meist innerhalb einiger Wochen erfolge. Dies habe zu einem Investitionsstau von rund 200 Millionen Euro geführt. Dabei handelt es sich überwiegend um Aufträge an die mittelständische Wirtschaft. „Hinzu kommt, dass durch diese unnötigen Baugenehmigungsverfahren keine einzige Mobilfunkstation verhindert wird“, so Schneider. Denn Mobilfunkfirmen hätten einen Rechtsanspruch auf Genehmigung von Mobilfunkstationen und seien außerdem durch die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb kürzester Zeit die Mobilfunkstationen - besonders für das neue UMTS-Netz - zu bauen. Die Landesregierung habe somit die Chance verpasst, mit der Entbürokratisierung und dem Abbau von Standards ernst zu machen, fügte Schneider an.

Az.: G/2

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