Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 80/2008 vom 17.01.2008

Pressemitteilung: Nothaushaltskommunen fordern Unterstützung

Der Haushaltsausgleich ist für viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auch auf mittlere Sicht nicht zu erreichen. Dies belegt die - trotz erfreulicher Aufwärtsentwicklung bei der Gewerbesteuer - dramatische Finanzsituation vieler NRW-Kommunen. Wie in Düsseldorf in einer gemeinsamen Sitzung des Arbeitskreises „Nothaushaltskommunen“ des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie des Landtags-Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform deutlich wurde, kann von einer flächendeckenden finanziellen Gesundung der Städte und Gemeinden in NRW keine Rede sein. „Die Nothaushalts-Kommunen können ihre Finanzmisere nicht aus eigener Kraft bewältigen und sind auf Mithilfe des Landes dringend angewiesen“, sagte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, vor dem Kommunalpolitischen Ausschuss des Landtags sowie rund 60 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Kämmerern aus Nothaushaltskommunen.

Im Arbeitskreis „Nothaushaltskommunen“ sind derzeit 77 StGB NRW-Mitgliedsstädte und -gemeinden organisiert, die sich aufgrund ihres Haushaltsdefizits in der vorläufigen Haushaltswirtschaft befinden und unter strengsten Auflagen der Kommunalaufsicht wirtschaften müssen. „Das Nothaushaltsrecht ist dabei keine selbst verschuldete Misere. Etliche Kommunen sind vielmehr aufgrund der strukturellen Situation nicht in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen sowie wichtige wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen“, machte Schäfer deutlich. Kommunale Selbstverwaltung sei mangels finanziellen Spielraums für die Kommunen im Nothaushaltsrecht auf lange Sicht nur noch eine Wunschvorstellung.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der StGB NRW-Mitgliedskommunen im Nothaushalt einstimmig auf eine Reihe von Kernforderungen verständigt. So muss das Land eine auskömmliche Finanzausstattung für die Kommunen sicherstellen und strukturelle Verschlechterungen aus dem Steuerverbund oder aus dem Haushaltsbegleitgesetz zurücknehmen. „Das Land steht in der verfassungsrechtlichen Pflicht, den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung zu geben“, betonte Schäfer.

Außerdem müsste die Belastung durch die Kreisumlage gesenkt und haushaltsrechtliche Restriktionen für die Nothaushaltskommunen müssten gelockert werden. „Es ist sehr erfreulich, dass der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform des Landtags sich in einer eigens anberaumten Sitzung mit der besonderen Situation der Nothaushaltskommunen detailliert auseinandergesetzt hat und für eine breite Diskussion mit den betroffenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern zur Verfügung stand“, betonte Schäfer. In einem weiteren Schritt müssten die vorgetragenen Anliegen nun auch in der politischen Arbeit des Landtags umgesetzt werden.

Die auf der Sitzung des Arbeitskreises „Nothaushaltskommunen“ beschlossenen Kernforderungen sind im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de / Rubrik „Texte und Medien / Pressemitteilungen“ als Anlage zu dieser Pressemitteilung herunterzuladen.

Az.: IV

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