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StGB NRW-Mitteilung 218/2003 vom 03.02.2003

Pressemitteilung: Metrorapid auf schiefer Bahn

Die langwierige Suche nach einem tragfähigen Finanzierungskonzept für den Metrorapid lässt nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen immer mehr Zweifel an Sinn und Erfolg des von Landtag und Landesregierung beschlossenen Großprojekts aufkommen. „Zum einen wird erkennbar, dass der bislang angenommene Finanzierungsrahmen nicht ausreicht und sich deshalb die Wirtschaftlichkeitsberechnungen kaum halten lassen. Zum anderen will sich das Land offenbar mit immer höherem Risiko finanziell engagieren, während andere Beteiligte wie der Bund, die Bahn AG oder die Hersteller für den Fall eines Scheiterns des Metrorapid schon jetzt Ansprüche auf Rückzahlung ihrer finanziellen Beteiligung in den Raum stellen,“ kritisierte heute der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, in Düsseldorf. Die Kommunen außerhalb des unmittelbaren Einzugsbereichs lehnten jedenfalls jede Mithaftung für zusätzliche Risiken bei einer weiteren Umsetzung des Metrorapid-Konzeptes entschieden ab.

Bislang habe das Land den Städten und Gemeinden ausdrücklich zugesagt, dass mit negativen Auswirkungen des Metrorapid auf die übrigen Verkehrsregionen nicht zu rechnen sei, so Schneider. Durch Einbeziehung der Magnetschwebebahn-Technologie in das aktuell novellierte ÖPNV-Gesetz und die zu erwartende Aufstockung der bestellten Fahrleistung im Rahmen des Integralen Taktfahrplans auf 98,8 Mio. Zugkilometer erhielte Nordrhein-Westfalen wohl einen höheren Anteil an Bundes-Regionalisierungsmitteln. Eine - unabhängig von diesen Bundesmitteln - höhere finanzielle Gesamtbelastung des Landes vergrößerte allerdings die Gefahr, dass Investitionen aufgeschoben und sogar Nah- und Regionalverkehr-Verbindungen, die der Metrorapid nicht unmittelbar ersetzt, ausgedünnt würden.

Der StGB NRW hat sich in der Debatte um den Metrorapid den technologischen und strukturellen Aspekten der neuen Technologie zu keinem Zeitpunkt verschlossen, unterstreicht aber seine bereits im Frühjahr 2002 erhobenen Forderungen:

 die kreisangehörigen Kommunen müssen von allen Metrorapid-bedingten finanziellen Belastungen verschont bleiben
 die Tarife für die Nutzer und Nutzerinnen müssen ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis widerspiegeln
 vor der weiteren Planung und Umsetzung ist die finanzielle Beteiligung des Bundes in ausreichender Höhe rechtsverbindlich abzusichern
 der Metrorapid muss sich in das bestehende Netz des Personennah- und Regionalverkehrs einpassen

Az.: G/2

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