Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 269/2004 vom 18.03.2004

Pressemitteilung: Mehr Kinderbetreuung nicht durch Zwang

Entschieden wendet sich der Städte- und Gemeindebund NRW gegen das Vorhaben des Bundes, die Kommunen zur Bereitstellung einer großen Zahl von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige zu verpflichten. „Bei der katastrophalen Finanzlage der Städte und Gemeinden ist diese Aufgabe derzeit nicht zu schultern“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Es sei nicht annähernd zu erkennen, woher die 1,5 Milliarden Euro - für NRW anteilig 370 Millionen Euro - kommen sollten, die der Bund den Kommunen dafür in Aussicht gestellt hat.
 
Der Ausbau der Kinderbetreuung gerade für unter Dreijährige sei gesellschaftlich wünschenswert, damit Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren können und insbesondere Frauen eine Berufstätigkeit erleichtert wird, bekräftigte Schneider. Die Kommunen dazu zu zwingen und ihnen dafür zusätzliche Kosten aufzubürden, sei jedoch der falsche Weg: „Hier wird wieder eklatant gegen das Konnexitätsprinzip ´wer bestellt, bezahlt´ verstoßen.“ Auch das Land NRW könne den ihm zugedachten Kosten-Anteil von rund 350 Millionen Euro nicht übernehmen. Ebenso wären die NRW-Kommunen mit den nötigen Investitionen von rund 3,5 Milliarden Euro völlig überfordert.
 
Nach der Planung der Bundesregierung sollten die Mittel für den Ausbau der Kleinkinderbetreuung durch Einsparungen infolge der Hartz-IV-Gesetze frei werden. „Diese Logik ist durch die aktuelle Entwicklung ad absurdum geführt“, machte Schneider deutlich. Gerade zeichne sich ab, dass aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe nach den gültigen Vereinbarungen keine Einsparung, sondern eine zusätzliche Belastung der Städte und Gemeinden hervorgehe. „Erst muss das geradegerückt werden, dann können wir über den Ausbau der Kinderbetreuung reden“, stellte Schneider klar.

Az.: III

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