Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 463/2015 vom 09.07.2015

Pressemitteilung: Kostenverteilung der Inklusion führt zu Klagen

Die nordrhein-westfälischen Kommunen werden offene Fragen im Zusammenhang mit den Kosten der schulischen Inklusion durch den Verfassungsgerichtshof NRW klären lassen. Dies machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute nach einer Gremiensitzung des Verbandes in Düsseldorf deutlich.

"Es gibt unterschiedliche Auffassungen zwischen Land und Kommunen über die Auslegung der im vergangenen Jahr zwischen beiden Seiten getroffenen Vereinbarung", erläuterte Ruthemeyer. Diese beträfen insbesondere die Kosten für Inklusionshelfer für Kinder mit Behinderungen an allgemeinen Schulen. "Hier haben wir auf die Zusage des Landes vertraut, die Inklusionspauschale aufzustocken, sofern die Personalkosten in diesem Bereich infolge der gesetzlich vorgeschriebenen Zunahme der Inklusion steigen", so Ruthemeyer. Das Land vertrete jedoch die Auffassung, dass trotz der durch den ersten Evaluierungsbericht festgestellten Mehrkosten derzeit keine Anpassung der Inklusionspauschale erforderlich sei.

"Wenn man sich in der Sache nicht verständigen kann, dann muss der Dissens  notfalls durch die staatliche Gerichtsbarkeit entschieden werden", sagte Ruthemeyer. Der Städte- und Gemeindebund NRW habe sich die Entscheidung dennoch nicht leicht gemacht, sondern im Vorfeld ein Meinungsbild in seiner Mitgliedschaft eingeholt. An der Umfrage haben sich mehr als 180 Städte und Gemeinden beteiligt. "Mehr als 90 Prozent der Rückmeldungen haben die Beteiligung an einer Klage oder zumindest eine solidarische Mitfinanzierung angekündigt", legte Ruthemeyer dar. Dies sei eine klare Botschaft an den Verband.

Zugleich machte er deutlich, dass dieses juristische Verfahren keine Auswirkungen auf den Inklusionsprozess habe: "Die Städte und Gemeinden werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in Kooperation mit dem Land weiterhin nach Kräften an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schulische Inklusion arbeiten."

Az.: IV

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search