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StGB NRW-Mitteilung 246/2015 vom 15.04.2015

Pressemitteilung: Kommunen stehen zur humanitären Flüchtlingsunterbringung

Statement von Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer Städtetag Nordrhein-Westfalen, und Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer Landkreistag Nordrhein-Westfalen, nach dem „Flüchtlingsgipfel“ in NRW:

Die Kommunen tun, was sie können, um Asylbewerber und Flüchtlinge aus Krisengebieten unterzubringen und zu versorgen. Sie stehen uneingeschränkt zu dieser humanitären Aufgabe. Gleichzeitig wächst jedoch die Herausforderung, und die Situation wird zunehmend schwieriger: Es werden immer mehr Notunterkünfte nötig, die Menschen müssen oft zu früh von den Kommunen betreut werden, weil sie nur kurz in den Landeseinrichtungen bleiben. Und es kann zu wenig für die Integration der Menschen getan werden, die lange bei uns bleiben.

Das Land hat im Herbst erste Hilfen zur Entlastung der Kommunen zugesagt und auf den Weg gebracht, die wir begrüßt haben. Und wir waren uns heute in der Forderung einig, dass sich der Bund über seine Zusagen für 2015 und 2016 hinaus dauerhaft an den Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen beteiligen sollte. Denn die Flüchtlingsversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Genauso bleibt das Land gefordert, mehr zu tun. Solche Zusagen hat es jedoch heute leider nicht gegeben. Um die vielfältigen Aufgaben vor Ort angemessen bewältigen zu können von der Unterbringung über die Sprachförderung bis hin zur gesundheitlichen Versorgung, brauchen die Kommunen weitere Entlastung. Wir erwarten deshalb weiterhin, dass das Land die bisher bereitgestellten Mittel des Bundes vollständig an die Kommunen weiterreicht, den Kommunen auch für geduldete Flüchtlinge Kosten erstattet und seine Zahlungen nach den jeweils aktuellen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen richtet und nicht nach den veralteten, deutlich niedrigeren Zahlen vom Vorjahresbeginn.

Außerdem sollte das Land die geplanten 10.000 Plätze in Landeseinrichtungen weiter aufstocken — nicht nur wegen der steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern, sondern auch, um einen längeren Verbleib der Menschen möglichst bis zum Ende ihres Asylverfahrens in den Landeseinrichtungen zu ermöglichen.

Az.: I

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