Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 343/2008 vom 08.05.2008

Pressemitteilung: Kommunen am besten geeignet als Einheitliche Ansprechpartner

Anlässlich der heutigen Landtagsanhörung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie fordern die kommunalen Spitzenverbände, die Kommunen als Einheitliche Ansprechpartner für in- und ausländische Unternehmen einzusetzen und damit den eindeutigen Ergebnissen des „Planspiels Einheitliche Ansprechpartner NRW“ zu folgen.

„Die Kommunen sind als einheitliche Ansprechpartner am besten geeignet, denn sie bündeln den größten Teil der administrativen Prozesse im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Gewerbetätigkeiten und stehen den Unternehmen schon jetzt als Ansprechpartner zur Seite. Daher ist es nahe liegend, wirtschaftsfreundlich und zudem kostengünstig, die Kommunen mit dieser Aufgabe zu betrauen“, sagten der Geschäftsführer des Städtetages, Dr. Stephan Articus, und die Hauptgeschäftsführer von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, Dr. Martin Klein und Dr. Bernd Jürgen Schneider.

Eine Übertragung dieser Aufgabe auf die Wirtschaftskammern würde hingegen, das habe auch die Untersuchung in Nordrhein-Westfalen ergeben, neue Schnittstellen schaffen und die Verfahren wieder verlängern. Unabhängig davon arbeiteten die Städte, Kreise und Gemeinden

schon jetzt mit den Kammern eng zusammen. Diese Zusammenarbeit sollte - bei kommunaler Verantwortung - im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie weiter ausgebaut werden.

Viele Kommunen haben über ihre Wirtschaftsfördereinrichtungen bereits Behördenlotsen und sog. one-stop-shops eingeführt. „In diesem Sinne sind sie bereits jetzt in vielen Bereichen eine Art einheitlicher Ansprechpartner. Nur ein Beispiel dafür ist die Gewerbeanmeldung. Hier übermitteln die Kommunen die Daten zum Beispiel an Wirtschaftskammern, Immissionsschutzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften sowie an das Handelsregister. Bei einer Niederlassung kommen noch Bauaufsicht, Brandschutz, Lebensmittelaufsicht und anderes mehr hinzu“, machten die Hauptgeschäftsführer deutlich. Außerdem verfügten die Kommunen über die beste Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten.

Es liege im ureigensten Interesse der Städte, Kreise und Gemeinden, für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Unternehmen zu sorgen. Nur florierende Firmen zahlten Steuern und schafften dauerhaft Arbeitsplätze und damit die Grundlage für weiteres Wachstum. Zu den Zielen gehöre es dabei auch, einen umfassenden Service für die Unternehmen bereit zu stellen und die Melde- und Genehmigungsprozeduren so einfach und kostengünstig wie möglich zu gestalten, so die Hauptgeschäftsführer.

Zum Hintergrund:
Im Dezember 2006 hat die EU die Dienstleistungsrichtlinie beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass die Mitgliedstaaten sog. Einheitliche Ansprechpartner für die Unternehmen bestimmen müssen. Sie sollen zukünftig die Stellen sein, die sowohl inländischen als auch ausländischen Unternehmen Hilfestellung geben bei den Formalitäten, die für die Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit erforderlich sind. Ab Ende 2009 soll es über die Einheitlichen Ansprechpartner möglich sein, die notwendigen Verwaltungsverfahren vollständig elektronisch abzuwickeln.
Kontakt:

Städtetag Nordrhein-Westfalen, Volker Bästlein, Tel.: 0221-3771-270
Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Boris Zaffarana, Tel.: 0211-96508-120
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Hauptreferent Roland Thomas, Tel.: 0211-4587-233

Az.: III

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